Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung der Regelsätze für den gesamten Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts außerhalb von Einrichtungen
VO-ID212316§ 3
Diese Verordnung
tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung
zur Festsetzung der Regelsätze für den gesamten Bedarf des notwendigen
Lebensunterhalts außerhalb von Einrichtungen vom 13. Dezember 2006 (GVBl. II S .
548) außer Kraft.
Potsdam, den 28.
Juni 2007
Die Landesregierung
des Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Matthias Platzeck
Die Ministerin für Arbeit, Soziales,
Gesundheit und Familie
Dagmar Ziegler