Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung der Regelsätze für den gesamten Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts außerhalb von Einrichtungen

VO-ID212316

§ 3

Diese Verordnung

tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung

zur Festsetzung der Regelsätze für den gesamten Bedarf des notwendigen

Lebensunterhalts außerhalb von Einrichtungen vom 13. Dezember 2006 (GVBl. II S .

548) außer Kraft.

Potsdam, den 28.

Juni 2007

Die Landesregierung

des Landes Brandenburg

Der Ministerpräsident

Matthias Platzeck

Die Ministerin für Arbeit, Soziales,

Gesundheit und Familie

Dagmar Ziegler

§ 2