Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Lübbenau/Spreewald Lubnjow/Blota
VO-ID212327Anlage 1
Abgrenzung der Schutzzonen
1. Vorbemerkung
Das Wasserwerk des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Calau (WAC) befindet sich in der Stadt Lübbenau, an der Berliner Straße/Ecke Stennewitz, auf einem Gelände zwischen der Landesstraße L 49 und der Bahnstrecke Berlin – Cottbus. Die Brunnen 1 bis 5 befinden sich auf dem Gelände des Wasserwerkes nördlich der L 49, die Brunnen 6 bis 10 liegen auf einem separaten Gelände südlich der L 49.
Hinweis:
Alle in der Anlage 1 genannten Nord- und Ostwerte sind UTM-Koordinaten im System ETRS 89.
Die im Folgenden genannten Verkehrswege und Fließgewässer sind selbst nicht Bestandteil der Schutzzonen, soweit sie deren Begrenzung bilden.
2. Fassungsbereich (Zone I)
Die Grenzen der Zonen I verlaufen als Kreise mit einem Radius von 10 m um die Brunnenstandorte als Mittelpunkt. Abweichend davon verläuft die Grenze der gemeinsamen Zone I der Brunnen 2 und 3 in einem Abstand von 10 m um eine gerade Linie, die die Mittelpunkte dieser beiden Brunnenstandorte verbindet. In der Tabelle werden die Brunnen aufgeführt, die die Ausgangspunkte der vorstehenden Beschreibung der Zonen I bilden.
Brunnennummer
Ost-Wert (m)
Nord-Wert (m)
1
34 27 309
57 46 638
2
34 27 357
57 46 751
3
34 27 348
57 46 753
4
34 27 354
57 46 785
5
34 27 393
57 46 845
6
34 27 319
57 46 518
7
34 27 280
57 46 512
8
34 27 212
57 46 502
9
34 27 194
57 46 543
10
34 27 259
57 46 561
Folgende Flurstücke werden teilweise von den Zonen I erfasst:
Gemarkung Lübbenau, Flur 11, Flurstücke 30/2 und 262
Gemarkung Lübbenau, Flur 12, Flurstücke 4, 6, 7, 8 und 9.
3. Engere Schutzzone (Zone II)
Die Zone II befindet sich in der Gemarkung Lübbenau.
Die inneren Grenzen der Zone II verlaufen entlang den Grenzen der Zonen I.
Die Beschreibung der äußeren Grenze der engeren Schutzzone (Zone II) erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, im Norden der Stadt Lübbenau, an der Berliner Straße/Ecke Rosa-Luxemburg-Straße.
Beginnend an der Berliner Straße/Ecke Rosa-Luxemburg-Straße verläuft die äußere Grenze der Zone II zunächst in der Flur 11 der Gemarkung Lübbenau, ca. 50 m in nördlicher Richtung entlang der Westseite der Rosa-Luxemburg-Straße bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 1/8, von dort ca. 73 m in östlicher Richtung entlang der Südseite der Rosa-Luxemburg-Straße bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 27/14, von dort ca. 20 m in östlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 27/14 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 58 m in nördlicher Richtung entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 284 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 281, von dort ca. 5 m in östlicher Richtung entlang der südlichen Grenze, dann ca. 30 m in nördlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 281 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 275, von dort ca. 25 m in östlicher Richtung entlang der südlichen Grenze, dann ca. 60 m in nördlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 275 bis zur Straße „Am Wasserwerk“, von dort ca. 94 m in nordöstlicher Richtung entlang der Südostseite der Straße „Am Wasserwerk“ bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 32, von dort ca. 9 m in nördlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Straße „Am Wasserturm“ querend, bis zum südlichen Eckpunkt des Flurstücks 21, von dort ca. 52 m in nordwestlicher Richtung entlang der südwestlichen Grenze bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 19/2, von dort ca. 53 m in nordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum westlichen Eckpunkt des Flurstücks 58, von dort ca. 85 m in östlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 58 bis zu dessen nordöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 93 m in östlicher Richtung entlang der Südseite der Straße „Stennewitz“ bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 65, von dort ca. 30 m in südlicher Richtung entlang den östlichen Grenzen der Flurstücke 65 und 66 bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 67/1, von dort ca. 10 m in östlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze, dann ca. 70 m in südlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 67/1 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 17 m in südöstlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 67/2 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 30 m in südwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Bahnlinie querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 27 190 N: 57 46 826 auf der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 43, von dort ca. 75 m in südöstlicher Richtung entlang der Grenze des Flurstücks 43 bis zu dessen östlichem Eckpunkt, von dort ca. 80 m in westlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 43 bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 44, von dort ca. 48 m in südlicher Richtung entlang den östlichen Grenzen der Flurstücke 44 und 45/1 bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 45/1, von dort ca. 45 m in westlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 45/1 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt am Stennewitzer Weg, von dort ca. 80 m in südlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Wegeflurstücks 40 des Stennewitzer Weges bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 47, von dort ca. 5 m in westlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Stennewitzer Weg querend, bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 261, von dort ca. 30 m in westlicher Richtung entlang den südlichen Grenzen der Flurstücke 261 und 262 bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 37, von dort ca. 35 m in südlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 37 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt an der Berliner Straße, von dort ca. 20 m in südwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Berliner Straße querend, bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 429, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone II in der Flur 12 der Gemarkung Lübbenau ca. 23 m in südlicher Richtung, dann 75 m in südöstlicher Richtung entlang den östlichen Grenzen der Flurstücke 429, 361 und 430 bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 430 an der Friedrich-Engels-Straße, von dort ca. 20 m in westlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 430 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 10 m in südwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Friedrich-Engels-Straße querend, bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 39/9, von dort ca. 30 m in südlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 39/9 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 30 m in westlicher Richtung entlang den südlichen Grenzen der Flurstücke 39/9 und 38/17 bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 38/15, von dort ca. 30 m in südlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 38/10 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 25 m in südwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den südlichen Abschnitt der Friedrich-Engels-Straße querend, bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 240/46, von dort ca. 55 m in westlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze, dann ca. 59 m in südlicher Richtung entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 240/46 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 27 321 N: 57 46 359, von dort ca. 160 m in westlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie und entlang der Südseite des Sportplatzes bis zur Ostseite des Wohnblocks mit den Hausnummern 29 bis 40 an der Geschwister-Scholl-Straße, von dort ca. 54 m in nördlicher, dann ca. 12 m in westlicher Richtung entlang der Außenseite dieses Gebäudes bis zur nordwestlichen Gebäudeecke, von dort ca. 45 m in nordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zur Südseite der Einmündung der Friedrich-Engels-Straße in die Geschwister-Scholl-Straße, von dort ca. 30 m in westlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Geschwister-Scholl-Straße querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 27 101 N: 57 46 444 an der Westseite der Geschwister-Scholl-Straße, von dort ca. 70 m in nördlicher, dann ca. 48 m in nordwestlicher Richtung entlang der Westseite der Geschwister-Scholl-Straße bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 27 084 N: 57 46 558, von dort ca. 30 m in nördlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Berliner Straße querend, bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 28/14, Flur 11 der Gemarkung Lübbenau an der Nordseite der Berliner Straße, von dort ca. 29 m in östlicher Richtung entlang der Nordseite der Berliner Straße bis zur Rosa-Luxemburg-Straße, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der äußeren Grenze der Zone II.
Folgende Flurstücke werden ganz oder teilweise (tw.) von der Zone II erfasst:
Gemarkung Lübbenau, Flur 11
Flurstücke:
1/9, 1/10, 11/11 (tw.), 21 (tw.), 22, 28/1, 28/4, 28/8, 28/14 (tw.), 28/15, 28/16, 29 (tw.), 30/2, 32, 33, 34, 37, 40 (tw.), 41/1, 41/2, 42/1 (tw.), 42/2 (tw.), 43, 44, 45/1, 58, 59, 63 (tw.), 64, 65 (tw.), 66, 67/1, 72 (tw.), 172/2 (tw.), 184/1 (tw.), 261, 262, 282, 283, 299, 300, 301, 302, 317 und 318
Gemarkung Lübbenau, Flur 12
Flurstücke:
1/3 (tw.), 1/10 (tw.), 1/12 (tw.), 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10/1, 10/2, 11/2, 37/1, 37/6, 38/3, 38/10, 38/12, 38/14, 38/16, 38/17, 39/1, 39/9, 40/1 (tw.), 240/4 (tw.), 361, 396, 397, 398, 399, 429, 430 und 477 (tw.).
4. Weitere Schutzzone (Zone III)
Die innere Grenze der Zone III verläuft entlang der äußeren Grenze der Zone II.
Die Beschreibung der äußeren Grenze der weiteren Schutzzone (Zone III) erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, in der Stadt Lübbenau, an der Straße des Friedens/Ecke Güterbahnhofstraße.
Beginnend an der Straße des Friedens/Ecke Güterbahnhofstraße verläuft die Grenze der Zone III ca. 600 m in südöstlicher Richtung entlang der Güterbahnhofstraße bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 28 426 N: 57 46 115 am südwestlich abzweigenden Fußweg zu den Garagenblöcken, von dort ca. 72 m in südwestlicher Richtung, dann ca. 20 m in südöstlicher Richtung und ca. 148 m in südwestlicher Richtung entlang diesem Weg zwischen den Garagenblöcken und entlang einer gedachten geraden Linie, die Schillerstraße querend bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 28 328 N: 57 45 915, von dort ca. 110 m in südöstlicher Richtung entlang der Schillerstraße bis zur Pestalozzistraße, von dort ca. 150 m in südwestlicher Richtung entlang der Pestalozzistraße bis zur Robert-Koch-Straße, von dort ca. 240 m in südöstlicher Richtung entlang der Robert-Koch-Straße bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 766 der Flur 25 in der Gemarkung Lübbenau an der Kraftwerkstraße, von dort ca. 1 100 m in südlicher Richtung entlang den westlichen Grenzen der Flurstücke der Kraftwerkstraße 697, 187, 315, 314, 288/13 und 784, Flur 25 der Gemarkung Lübbenau bis zur Neckarsulmer Straße, von dort ca. 830 m in westlicher Richtung entlang der Neckarsulmer Straße bis zur Lübbenauer Chaussee, von dort ca. 157 m in südlicher Richtung entlang der Lübbenauer Chaussee bis zu dem von Westen her einmündenden Graben (ZCa 051/1), von dort ca. 390 m in westlicher, dann ca. 52 m in nördlicher, dann ca. 53 m in nordwestlicher Richtung entlang diesem Graben bis zur Kreisstraße K 6630, von dort ca. 222 m in nordöstlicher Richtung entlang der Kreisstraße K 6630 bis zur von Westen her einmündenden Feldstraße, von dort ca. 360 m in westlicher Richtung entlang der Feldstraße bis zur Brücke über den Entsalzungsgraben, von dort ca. 800 m in westlicher Richtung entlang dem Entsalzungsgraben bis zur Wegbrücke, von dort ca. 860 m in nordwestlicher Richtung entlang dem Entsalzungsgraben bis zur Brücke der Straße von Klein Beuchow nach Lübbenau, von dort ca. 900 m in nördlicher Richtung entlang dem Entsalzungsgraben bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 164/3 der Flur 2 in der Gemarkung Zerkwitz, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III zunächst in der Flur 2 der Gemarkung Zerkwitz ca. 110 m in ostnordöstlicher Richtung entlang der nordnordwestlichen Grenze der Flurstücke 164/3, 174/3 und 171 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 175, von dort ca. 265 m in nordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 47, von dort ca. 94 m in nördlicher Richtung entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 47 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt an einem Weg, von dort ca. 207 m in nordöstlicher Richtung entlang dem Weg bis zur Chausseestraße, von dort ca. 60 m in östlicher Richtung bis zu der von Norden her einmündenden Straße, von dort ca. 170 m in nördlicher Richtung entlang dieser Straße bis zum Entsalzungsgraben, von dort ca. 210 m in östlicher Richtung entlang dem Entsalzungsgraben bis zur verlängerten Zerkwitzer Kahnfahrt, von dort ca. 110 m in nördlicher Richtung entlang der verlängerten Zerkwitzer Kahnfahrt bis zur Südseite des Kläranlagengeländes, von dort ca. 190 m in östlicher Richtung entlang der Südseite des Kläranlagengeländes bis zur Ringstraße, von dort ca. 440 m in nördlicher Richtung entlang der Ringstraße bis zum Bahnübergang, von dort ca. 1 120 m in östlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie über das Feld bis zur nordöstlichen Ecke des Flurstücks 130/2 (Alte Stennewitzer Kahnfahrt), von dort ca. 160 m in südlicher, dann ca. 25 m in südwestlicher, dann ca. 130 m in südlicher Richtung entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 130/2 bis zur Südseite der Straße „Stennewitz“, von dort in der Hauptrichtung Osten bis zur Wiesenstraße, von dort in südlicher Richtung entlang der Wiesenstraße bis zur Gartenstraße, von dort in südlicher Richtung entlang der Gartenstraße bis zur Karl-Marx-Straße, von dort in südlicher Richtung entlang der Karl-Marx-Straße bis zur Straße des Friedens, von dort ca. 60 m in südlicher Richtung bis zu der von Osten her einmündenden Güterbahnhofstraße, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der äußeren Grenze der Zone III.