Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Wacholderhänge Lossow“

VO-ID212328

§ 1 Erklärung zum Schutzwald

Die in § 2 näher bezeichneten Waldflächen in der

kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald

trägt die Bezeichnung „Wacholderhänge Lossow“ und wird in das Register der

geschützten Waldgebiete aufgenommen.

§ 2