Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Oschätzchen

VO-ID212358

Anlage 1

Abgrenzung der Schutzzonen

1. Vorbemerkung

Das Wasserwerk Oschätzchen des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Elsterwerda befindet sich ca. 700 m südöstlich der Ortslage Oschätzchen. Die Wasserfassungen liegen in einer

ca. 750 m langen Brunnengalerie, welche sich ca. 700 m östlich der Ortslage in südöstlicher Richtung erstreckt.

Hinweis:

Alle in der Anlage 1 genannten Nord- und Ostwerte sind UTM-Koordinaten im System ETRS 89.

Die im Folgenden genannten Verkehrswege und Fließgewässer sind selbst nicht Bestandteil der Schutzzonen, soweit sie deren Begrenzung bilden.

2. Fassungsbereich (Zone I)

Die Grenzen der Zonen I verlaufen als Kreise mit einem Radius von 10 m um die Brunnenstandorte als Mittelpunkte.

In der nachfolgenden Tabelle werden die Brunnen aufgeführt, die die Ausgangspunkte der vorstehenden Beschreibung der Zonen I bilden.

Brunnennummer

Ost-Wert (m)

Nord-Wert (m)

3

33 89 458

57 02 858

5

33 89 206

57 03 016

6

33 89 078

57 03 097

7

33 88 952

57 03 177

8

33 88 824

57 03 258

Die Flurstücke 50 der Flur 8 der Gemarkung Kröbeln sowie das Flurstück 82/1 der Flur 4 der Gemarkung Oschätzchen werden von den Zonen I teilweise erfasst.

3. Engere Schutzzone (Zone II)

Die inneren Grenzen der Zone II verlaufen entlang der Grenzen der Zonen I.

Die Beschreibung der äußeren Grenze der Zone II erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt an dem Weg, der südlich der Gärtnerei Oschätzchen in die Landesstraße 593 (L 593) mündet, ca. 140 m südlich der L 593 am nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 83/1 der Flur 4 in der Gemarkung Oschätzchen.

Beginnend am nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 83/1 der Flur 4 in der Gemarkung Oschätzchen verläuft die äußere Grenze der Zone II ca. 635 m in östlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 83/1 bis zu dessen nordöstlichem Eckpunkt am Kröbelner Grenzweg, von dort ca. 7 m in nordöstlicher Richtung entlang der nordwestlichen Grenze des Wegeflurstücks 316 der Flur 4 in der Gemarkung Oschätzchen bis zu dessen nordöstlichem Eckpunkt am Waldrand, von dort ca. 510 m in südlicher Richtung entlang der östlichen Grenze der Flur 8 der Gemarkung Kröbeln bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 89 319 N: 57 02 977 an einer Forstwegekreuzung, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone II in der Flur 4 der Gemarkung Reichenhain ca. 411 m in östlicher Richtung entlang dem Forstweg an der nördlichen Grenze des Flurstücks 51/1 bis zu dessen Mündung auf einen querenden Forstweg am nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 51/1, von dort ca. 290 m in südsüdöstlicher Richtung entlang dem Forstweg an den ostnordöstlichen Grenzen der Flurstücke 51/1, 50 und 49 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 89 779 N: 57 02 702 am Waldrand, von dort ca. 70 m in südwestlicher und ca. 73 m in westlicher Richtung entlang dem Waldrand bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 48, von dort ca. 90 m in südsüdwestlicher Richtung entlang dem Waldrand an der ostsüdöstlichen Grenze des Flurstücks 48 bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 48 an dem Verbindungsweg Oschätzchen – Reichenhain, von dort ca. 258 m in westlicher Richtung entlang dem Verbindungsweg Oschätzchen – Reichenhain an der südlichen Grenze des Flurstücks 48 bis zu einer Forstwegekreuzung am südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 48, von dort ca. 704 m in nordwestlicher Richtung entlang einem Forstweg, die Flur 8 der Gemarkung Kröbeln querend, bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 81 der Flur 4 in der Gemarkung Oschätzchen an der Forstwegekreuzung nördlich des Wasserwerkgeländes, von dort ca. 267 m in nordwestlicher Richtung entlang einem Forstweg bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 88 641 N: 57 03 187 an der Mündung des Forstweges in einen querenden Weg am Feldrand, von dort ca. 234 m in nördlicher Richtung entlang dem Weg am Feldrand an der westlichen Grenze der Flurstücke 82/1 und 83/1 der Flur 4 in der Gemarkung Oschätzchen bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 83/1, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der äußeren Grenze der Zone II.

Folgende Flurstücke liegen vollständig oder teilweise (tw.) in der Zone II:

Gemarkung Reichenhain, Flur 4:

Flurstücke 48 (tw.), 49 (tw.), 50, 51/1, 52 (tw.)

Gemarkung Oschätzchen, Flur 4:

Flurstücke 68 (tw.), 81 (tw.), 82/1 (tw.), 82/2 (tw.), 83/1, 168/83 und 316 (tw.)

Gemarkung Kröbeln, Flur 8:

Flurstücke 94 (tw.), 95, 96, 97/1, 97/2 (tw.), 98, 99 (tw.), 100, 101 (tw.), 102 bis 104, 105 (tw.), 106 bis 108 und 201 (tw).

4. Weitere Schutzzone (Zone III)

Die innere Grenze der Zone III verläuft entlang der äußeren Grenze der Zone II.

Die Beschreibung der äußeren Grenze der Zone III erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt am nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 67 der Flur 4 in der Gemarkung Oschätzchen am nordöstlichen Eckpunkt des Dorfangers von Oschätzchen.

Beginnend am nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 67 der Flur 4 in der Gemarkung Oschätzchen verläuft die äußere Grenze der Zone III ca. 140 m in ostnordöstlicher Richtung entlang der L 593 bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 172/79 der Flur 4 in der Gemarkung Oschätzchen, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III in der Flur 5 der Gemarkung Oschätzchen ca. 10 m in nordnordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die L 593 querend, bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 200, von dort ca. 110 m in nordnordwestlicher Richtung entlang der westsüdwestlichen Grenze des Flurstücks 200 und entlang einer gedachten geraden Linie, das Flurstück 208 querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 88 247 N: 57 03 637 am Feldrand, von dort ca. 203 m in ostnordöstlicher Richtung entlang den nordnordwestlichen Grenzen der Flurstücke 208 und 203 am Feldrand bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 205, von dort ca. 95 m in nördlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 205 bis zu dessen nordöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 81 m in ostnordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, das Flurstück 13 querend, und entlang den nordnordwestlichen Grenzen der Flurstücke 203 und 201 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 88 529 N: 57 03 759, von dort ca. 94 m in nördlicher Richtung entlang der westlichen Grenze der Gärtnerei Oschätzchen, das Flurstück 230 querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 88 522 N: 57 03 853, von dort ca. 171 m in nordnordöstlicher Richtung entlang der nordnordwestlichen Grenze des Flurstücks 230 bis zu dessen nordöstlichem Eckpunkt am Feldweg östlich der Gärtnerei Oschätzchen, von dort ca. 184 m in nordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, einen Feldweg querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 88 865 N: 57 03 927 am Waldrand, von dort ca. 66 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang dem Waldrand bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 88 931 N: 57 03 915, von dort ca. 64 m in nordnordöstlicher Richtung entlang der westnordwestlichen Grenze des Flurstücks 64/2 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 178 m in nordöstlicher Richtung entlang den nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 64/2 und 64/3 am Waldrand bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 64/3 an einem Forstweg, von dort ca. 130 m in südsüdwestlicher Richtung entlang dem Forstweg an der ostsüdöstlichen Grenze des Flurstücks 64/3 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 89 082 N: 57 03 921, von dort ca. 450 m in östlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, einen Forstweg querend, und entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 73/1 bis zu dessen nordöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 320 m in südsüdöstlicher Richtung entlang dem Forstweg an den ostnordöstlichen Grenzen der Flurstücke 73/1, 75/1 und 80/1 bis zu dessen Mündung auf die L 593 am südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 80/1, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III in der Flur 4 der Gemarkung Reichenhain ca. 16 m in südöstlicher Richtung entlang der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 59, die L 593 querend, bis zu dessen östlichstem Eckpunkt, von dort ca. 115 m in nordöstlicher Richtung entlang der L 593 bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 1 am Waldrand, von dort ca. 135 m in südsüdöstlicher Richtung entlang der ostnordöstlichen Grenze der Flur 4 der Gemarkung Reichenhain bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 89 770 N: 57 03 567 an einer Waldecke, von dort ca. 577 m in südöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Flur 3 der Gemarkung Prieschka querend, bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 401 der Flur 1 in der Gemarkung Reichenhain an der Mündung des „Dorfgrabens Reichenhain“ in den Teichgraben, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III in der Flur 1 der Gemarkung Reichenhain ca. 318 m in südöstlicher Richtung entlang dem „Dorfgraben Reichenhain“ bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 398 an der Mündung des Koppelgrabens in den „Dorfgraben Reichenhain“, von dort ca. 895 m in südsüdwestlicher Richtung entlang dem Koppelgraben bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 90 289 N: 57 02 006, von dort ca. 185 m in östlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie und der nördlichen Grenze des Sportplatzes östlich der Ortslage Reichenhain bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Sportplatzes mit den Koordinaten O: 33 90 474 N: 57 01 992, von dort ca. 105 m in südlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie und dann entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 168 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 45 m in südsüdöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, das Flurstück 301 querend, bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 177/3, von dort ca. 73 m in südlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 177/3 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 31 m in östlicher Richtung entlang den nördlichen Grenzen der Flurstücke 319 und 318 bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 318 an der Dorfstraße in Reichenhain im Bereich des Ortsausgangs in Richtung „Maiblumengehege“, von dort ca. 42 m in südwestlicher Richtung entlang der Dorfstraße in Reichenhain bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 90 476 N: 57 01 735 an der südöstlichen Dorfgrenze am Ortsausgang von Reichenhain in Richtung „Maiblumengehege“, von dort ca. 225 m in südöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Dorfstraße in Reichenhain und Landwirtschaftsflächen querend, bis zum westlichsten Eckpunkt des Grabenflurstücks 212/1, von dort ca. 142 m in südlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 90 537 N: 57 01 374 an der Grünland-Acker-Grenze, von dort ca. 120 m in südöstlicher Richtung entlang der Grünland-Acker-Grenze bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 90 652 N: 57 01 341, von dort ca. 21 m in südsüdwestlicher Richtung entlang der Grünland-Acker-Grenze bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 90 650 N: 57 01 321, von dort ca. 74 m in südsüdöstlicher Richtung entlang der nordnordöstlichen Grenze des Flurstücks 207/1 bis zu dessen nordöstlichem Eckpunkt am Brandgraben, von dort ca. 615 m in südlicher Richtung entlang dem Brandgraben parallel zum Deich des Röderkanals und dann ca. 814 m entlang des landseitigen Deichfußes des linksseitigen Röderkanaldeiches bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 90 739 N: 56 99 879, von dort ca. 451 m in westnordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 90 292 N: 56 99 941 an der Biegung des Hinterbuschgrabens, von dort ca. 716 m in westnordwestlicher Richtung entlang dem Hinterbuschgraben bis zu dessen Mündungspunkt in den Graben mit den Koordinaten O: 33 89 590 N: 57 00 078 auf der Grenze zwischen den Bundesländern Brandenburg und Sachsen, von dort ca. 3 075 m in nördlicher und westlicher Richtung entlang der Grenze zwischen den Bundesländern Brandenburg und Sachsen bis zum südlichsten Eckpunkt der Flur 8 der Gemarkung Kröbeln am nördlichen Ortsrand von Schweinfurth, von dort ca. 490 m in nordnordwestlicher Richtung entlang der Straße zwischen Schweinfurth und der Landesstraße 64 (L 64) bis zu deren Mündung auf die L 34, von dort ca. 1 065 m in nordnordöstlicher Richtung entlang der L 34 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 325 der Flur 4 in der Gemarkung Oschätzchen, von dort ca. 16 m in westlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die L 34 querend, bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 324 der Flur 4 in der Gemarkung Oschätzchen, von dort ca. 451 m in westnordwestlicher Richtung entlang der südsüdwestlichen Grenze des Flurstücks 324 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt an einem Feldweg, von dort ca. 520 m in nordöstlicher und nördlicher Richtung entlang diesem Feldweg bis zu dessen Mündungspunkt auf einen querenden Feldweg mit den Koordinaten O: 33 87 870 N: 57 03 040, von dort ca. 212 m in östlicher Richtung entlang dem Feldweg an der nördlichen Grenze des Flurstücks 220 der Flur 3 in der Gemarkung Oschätzchen bis zur Mündung der von Nordwesten einmündenden Straße, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III wieder in der Flur 4 der Gemarkung Oschätzchen ca. 258 m in nordöstlicher und dann in nördlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Straßenflurstücks 29 bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 319, von dort ca. 88 m in östlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 319 bis zu dessen nordöstlichem Eckpunkt am Dorfanger von Oschätzchen, von dort ca. 77 m in nördlicher und dann in östlicher Richtung entlang der westlichen und nördlichen Grenze des Kirchen-Flurstücks 46/1 bis zu dessen nordöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 9 m in östlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Dorfstraße querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 88 121 N: 57 03 328 auf der östlichen Grenze der Fahrbahn der L 34, von dort ca. 114 m in nordnordwestlicher und dann ca. 40 m in nordöstlicher Richtung entlang der östlichen Grenze der Fahrbahn der Dorfstraße (L 34 und L 593) in Oschä tzchen bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 67 der Flur 4 in der Gemarkung Oschätzchen, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der äußeren Grenze der Zone III.

§ 12