Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Teltow
VO-ID212365Anlage 1
Abgrenzung der Schutzzonen
1. Vorbemerkung
Das Wasserwerk Teltow des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Der Teltow“ befindet sich in der Stadt Teltow, an der Ostseite der Ruhlsdorfer Straße zwischen dem Mühlendorf und dem Pflanzenmarkt. Die zehn Brunnen des Wasserwerkes erstrecken sich, beginnend an der Ostseite der Ruhlsdorfer Straße, linienförmig über ca. 500 m in südöstlicher Richtung.
Hinweis:
Alle in der Anlage 1 genannten Nord- und Ostwerte sind UTM-Koordinaten im System ETRS 89.
Die im Folgenden genannten Verkehrswege und Fließgewässer sind selbst nicht Bestandteil der Schutzzonen, soweit sie deren Begrenzung bilden.
2. Fassungsbereich (Zone I)
Die Grenzen der Zonen I verlaufen als Kreise mit einem Radius von 10 m um die Brunnenstandorte als Mittelpunkte.
In der nachfolgenden Tabelle werden die Brunnen aufgeführt, die die Ausgangspunkte der vorstehenden Beschreibung der Zonen I bilden.
Brunnennummer
Ost-Wert (m)
Nord-Wert (m)
1a
33 82 092
58 05 869
2a
33 82 154
58 05 837
3a
33 82 199
58 05 819
4b
33 82 244
58 05 795
5a
33 82 248
58 05 830
6
33 81 958
58 05 890
7
33 82 080
58 05 849
8
33 82 129
58 05 820
9
33 82 428
58 05 739
10
33 82 356
58 05 829
Von den Zonen I werden die Flurstücke 563/5, 570/4, 805, 807, 813 und 1096 der Flur 12 der Gemarkung Teltow teilweise erfasst.
3. Engere Schutzzone (Zone II)
Die inneren Grenzen der Zone II verlaufen entlang der Grenzen der Zonen I in der Gemarkung Teltow.
Die Beschreibung der äußeren Grenze der Zone II erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt am Schnittpunkt des Achtrutengrabens mit der Ruhlsdorfer Straße am südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 2 der Flur 13.
Beginnend am südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 2 der Flur 13 verläuft die äußere Grenze der Zone II in der Flur 13 ca. 89 m in nordwestlicher Richtung entlang dem Achtrutengraben stromab bis zu einem Punkt mit den KoordinatenO: 33 81 833 N: 58 05 887, von dort ca. 161 m in nordnordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie und dann entlang dem Fahrweg bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 81 899 N: 58 06 034 auf der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 12, von dort ca. 70 m in südöstlicher Richtung entlang den nordöstlichen Grenzen der Flurstücke 12 und 13 bis zur Ruhlsdorfer Straße, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone II in der Flur 12 ca. 11 m in südöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie in Verlängerung der letztgenannten Strecke, die Ruhlsdorfer Straße querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 81 971 N: 58 06 001 auf der westnordwestlichen Grenze des Flurstücks 1095, von dort ca. 31 m in nordnordöstlicher Richtung entlang der Ruhlsdorfer Straße bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 1095, von dort ca. 45 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 1095 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 82 023 N: 58 06 014, von dort ca. 42 m in nordnordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 82 040 N: 58 06 053 auf dem Gärtnereigelände, von dort ca. 63 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 82 100 N: 58 06 035, von dort ca. 77 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 2385, von dort ca. 252 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang den nordnordöstlichen Grenzen der Flurstücke 564/7, 812, 811 und 809 an der Labradorstraße bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 809, von dort ca. 40 m in südsüdwestlicher Richtung entlang der ostsüdöstlichen Grenze des Flurstücks 809 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 145 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang den nordnordöstlichen Grenzen der Flurstücke 807, 805 und 803 bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 803, von dort ca. 85 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie in Verlängerung der letztgenannten Strecke bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 82 597 N: 58 05 774 auf dem Feld (Flurstück 559/3 der Flur 12), von dort ca. 245 m in südsüdwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, ca. 50 m östlich des Feldweges (als nördliche Verlängerung der Hortensienstraße), bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 82 518 N: 58 05 541 am Achtrutengraben, von dort ca. 703 m in nordwestlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 556 am Achtrutengraben bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt an der Ruhlsdorfer Straße, von dort ca. 15 m in nordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Ruhlsdorfer Straße querend, bis zum südlichen Eckpunkt des Flurstücks 2 der Flur 13, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der äußeren Grenze der Zone II.
Folgende Flurstücke liegen vollständig oder teilweise (tw.) in der Zone II:
Gemarkung Teltow, Flur 12:
Flurstücke:
559/3 (tw.), 560/5, 561/6 (tw.), 561/8, 562/5 (tw.), 563/5 (tw.), 564/7, 567 (tw.), 568 (tw.), 569/3 (tw.), 570/1, 570/4 (tw.), 803, 805 (tw.), 807 (tw.), 808 bis 812, 813 (tw.), 1094, 1095, 1096 (tw.), 1097 und 2387 (tw.)
Gemarkung Teltow, Flur 13:
Flurstücke:
2, 4 (tw.), 5, 6, 7 (tw.), 8 (tw.), 9, 10, 11 (tw.), 12 (tw.), 13, 14 (tw.), 15 (tw.), 82 (tw.) und 83
4. Weitere Schutzzone (Zone III)
Die innere Grenze der Zone III verläuft entlang der äußeren Grenze der Zone II.
Die Beschreibung der äußeren Grenze der Zone III erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt in Teltow, an der Gonfredvillestraße/Ecke Mahlower Straße.
Beginnend an der Gonfredvillestraße/Ecke Mahlower Straße verläuft die Grenze der Zone III ca. 1 050 m in südöstlicher Richtung entlang der Mahlower Straße bis zur Heinrich-Schütz-Straße, von dort ca. 225 m in südwestlicher Richtung entlang der Heinrich-Schütz-Straße bis zur Carl-Maria-von-Weber-Straße, von dort ca. 335 m in südöstlicher Richtung entlang der Carl-Maria-von-Weber-Straße bis zur Mozartstraße, von dort
ca. 190 m in südlicher Richtung entlang der Mozartstraße bis zur Richard-Wagner-Straße, von dort ca. 250 m in östlicher Richtung entlang der Richard-Wagner-Straße bis zur Humperdinckstraße, von dort ca. 225 m in südlicher Richtung entlang der Humperdinckstraße bis zur Händelstraße, von dort ca. 270 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang der Händelstraße bis zur Flugplatzstraße, von dort ca. 464 m in südsüdwestlicher Richtung entlang der Flugplatzstraße bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 1011/2 der Flur 10 in der Gemarkung Teltow, von dort ca. 40 m in westlicher und dann ca. 67 m in südöstlicher Richtung entlang der nördlichen und südwestlichen Grenze des Flurstücks 15/5 der Flur 3 in der Gemarkung Großbeeren bis zu dessen südlichem Eckpunkt, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III in der Flur 2 der Gemarkung Ruhlsdorf ca. 14 m in südsüdwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Flugplatzstraße querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 83 999 N: 58 04 667, von dort ca. 20 m in südöstlicher Richtung entlang den nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 259/3, 200 und 259/3 bis zum südlichen Eckpunkt des Flurstücks 262/1, von dort ca. 457 m in südsüdwestlicher Richtung entlang der Gemarkungsgrenze, die hier entlang der Bahnlinie verläuft, bis zum südöstlichen Eckpunkt der Flur 2 der Gemarkung Ruhlsdorf an einem Richtung Westen verlaufenden Graben der ehemaligen Rieselfelder, von dort ca. 450 m in westlicher Richtung entlang der südlichen Grenze der Flur 2 der Gemarkung Ruhlsdorf an diesem Graben bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 2 der Flur 4 in der Gemarkung Ruhlsdorf, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III in der Flur 4 der Gemarkung Ruhlsdorf ca. 624 m in südsüdwestlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 2 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt an einem Graben, von dort ca. 388 m in westnordwestlicher Richtung entlang der südsüdwestlichen Grenze des Flurstücks 2 an einem Graben bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 2, von dort ca. 262 m in südwestlicher Richtung entlang dem Weg an den südlichen Grenzen des Flurstücks 1 der Flur 4 und des Flurstücks 4/9 der Flur 3 in der Gemarkung Ruhlsdorf, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III in der Flur 3 der Gemarkung Ruhlsdorf ca. 215 m in westlicher Richtung entlang diesem Weg bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 82 525 N: 58 03 643 auf der südlichen Grenze des Flurstücks 4/9 an einem von Süden her einmündenden Weg, von dort ca. 237 m in südlicher Richtung entlang diesem Weg bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 82 565 N: 58 03 410 auf der südsüdöstlichen Grenze des Flurstücks 28 an einer Wegekreuzung, von dort ca. 280 m in südwestlicher Richtung entlang dem Weg an der südsüdöstlichen Grenze des Flurstücks 28 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt am Waldrand, von dort entlang einem am Waldrand verlaufenden Weg ca. 223 m in südwestlicher Richtung, dann ca. 87 m in südsüdöstlicher Richtung, dann ca. 212 m in südwestlicher Richtung entlang diesem Weg bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 81 973 N: 58 03 001 an der Landesstraße L 794 Ruhlsdorf – Neubeeren, von dort ca. 445 m in nordnordwestlicher Richtung entlang dieser Straße bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 81 881 N: 58 03 436 auf der Höhe eines von Westen her einmündenden Weges, von dort ca. 183 m in westlicher Richtung entlang diesem Weg bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 199/15 der Flur 1 in der Gemarkung Ruhlsdorf an der Straße „Am Sportplatz“, von dort ca. 242 m in nordwestlicher Richtung entlang der Straße „Am Sportplatz“ bis zur Sputendorfer Straße, von dort ca. 641 m in nordöstlicher Richtung entlang der Sputendorfer Straße bis zum nördlichen Eckpunkt der Flur 1 der Gemarkung Ruhlsdorf, von dort ca. 12 m in östlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Genshagener Straße querend, bis zum südlichen Eckpunkt des Flurstücks 21 der Flur 3 in der Gemarkung Ruhlsdorf, von dort ca. 433 m in nördlicher Richtung entlang der Teltower Straße bis zur Straße „An den Eichen“, von dort ca. 104 m in westlicher Richtung entlang der Straße „An den Eichen“ bis zu der von Norden her einmündenden Wohngebietsstraße, von dort ca. 54 m in nördlicher Richtung entlang dieser Wohngebietsstraße bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 6/6 der Flur 2 der Gemarkung Ruhlsdorf, von dort ca. 12 m in ostnordöstlicher Richtung entlang der nordnordwestlichen Grenze des Flurstücks 6/6 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 5/2 der Flur 2 der Gemarkung Sputendorf, von dort ca. 52 m in nördlicher Richtung entlang den westlichen Grenzen der Flurstücke 5/2, 5/4 und 2/2 der Flur 2 der Gemarkung Sputendorf bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 2/2, von dort ca. 17 m in östlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 2/2 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 81 563 N: 58 04 639, von dort ca. 327 m in nord-nordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie über das Industriegelände bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 81 458 N: 58 04 948 auf der nördlichen Grenze des Flurstücks 18 der Flur 14 in der Gemarkung Teltow, von dort ca. 126 m in nördlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 205 der Flur 14 der Gemarkung Teltow, von dort ca. 44 m entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 205 und dann ca. 107 m entlang einer gedachten geraden Linie in nördlicher Richtung bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 26 der Flur 14 der Gemarkung Teltow, von dort 180 m in nördlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 26 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 81 503 N: 58 05 400, von dort ca. 73 m in westlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie an der südlichen Hofgrenze des Flurstücks 26 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 81 452 N: 58 05 407 auf der östlichen Grenze des Flurstücks 25, von dort ca. 78 m in nördlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 25 und dann entlang einer gedachten geraden Linie, den Schenkendorfer Weg querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 81 440 N: 58 05 485, von dort ca. 145 m in südwestlicher Richtung entlang dem Schenkendorfer Weg bis zum südlichen Eckpunkt des Flurstücks 270 der Flur 15 der Gemarkung Teltow, von dort erst ca. 158 m in nordwestlicher Richtung, dann ca. 110 m in nordöstlicher Richtung entlang den Grenzen des Flurstücks 270 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 81 312 N: 58 05 584 am Waldrand, von dort ca. 320 m in nördlicher Richtung entlang dem Waldrand bis zur Kreuzung mit dem Buschweg, von dort ca. 320 m in nördlicher Richtung entlang einem Feldweg bis zum nordwestlichen Eckpunkt eines Waldstücks, von dort ca. 110 m in östlicher Richtung entlang dem nördlichen Waldrand bis zu einem Graben, von dort ca. 448 m in nordöstlicher Richtung entlang diesem Graben bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 104 der Flur 16 der Gemarkung Teltow, von dort ca. 131 m in östlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 104 bis zum Hollandweg, von dort ca. 13 m in nordnordöstlicher Richtung entlang dem Hollandweg bis zur nördlichen Grenze des Flurstücks 103 der Flur 16 der Gemarkung Teltow, von dort ca. 182 m in östlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 103 bis zu einem Graben, von dort ca. 40 m in nördlicher Richtung entlang diesem Graben bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 58 der Flur 13, von dort ca. 82 m in östlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 58 bis zu dessen nordöstlichem Eckpunkt an der Ruhlsdorfer Straße, von dort ca. 144 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Ruhlsdorfer Straße querend, und dann entlang dem Weg südlich des Kirchenge-ländes bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 82 263 N: 58 06 573 auf der westlichen Grenze des Flurstücks 1106 der Flur 12 der Gemarkung Teltow, von dort ca. 85 m in nördlicher Richtung entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 1106 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 110 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang den nordnordöstlichen Grenzen der Flurstücke 1106 und 1104 der Flur 12 der Gemarkung Teltow bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 1103 der Flur 12, von dort in Verlängerung der letztgenannten Strecke ca. 70 m in östlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Flurstücke 1104 und 1423 querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 82 451 N: 58 06 613 auf der ostsüdöstlichen Grenze des Flurstücks 1104 an einer angrenzenden Wohngebietsstraße, von dort ca. 80 m in südlicher Richtung entlang dieser Straße bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 82 432 N: 58 06 536 an der Südseite der Gonfredvillestraße, von dort ca. 264 m in nordöstlicher Richtung entlang der Gonfredvillestraße bis zur Mahlower Straße, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der äußeren Grenze der Zone III.