Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Neuhardenberg
VO-ID212374Anlage 1
Abgrenzung der Schutzzonen
1. Vorbemerkung
Das Wasserwerk Neuhardenberg des Wasserverbandes Märkische Schweiz befindet sich ca. 500 m nordwestlich der Ortsmitte von Neuhardenberg. Die Wasserfassungen liegen auf dem Wasserwerksgelände und ca. 65 bis 180 m südwestlich der Bundesstraße 167 (B 167).
Hinweis: Alle in der Anlage 1 genannten Nord- und Ostwerte sind UTM-Koordinaten im System ETRS 89.
Die im Folgenden genannten Verkehrswege sind selbst nicht Bestandteil der Schutzzonen, soweit sie deren Begrenzung bilden.
2. Fassungsbereich (Zone I)
Die Grenzen der Zonen I verlaufen als Kreise mit einem Radius von 10 m um die Brunnenstandorte als Mittelpunkte.
In der nachfolgenden Tabelle werden die Brunnen aufgeführt, die die Ausgangspunkte der vorstehenden Beschreibung der Zonen I bilden.
Brunnennummer
Ost-Wert (m)
Nord-Wert (m)
1
34 47 681
58 27 910
2
34 47 626
58 27 878
3
34 47 611
58 27 873
4
34 47 636
58 27 992
5
34 47 581
58 28 011
6
34 47 587
58 27 920
Die Flurstücke 147, 148/1, 148/2 und 287 der Flur 9 in der Gemarkung Neuhardenberg werden von den Zonen I teilweise erfasst.
3. Engere Schutzzone (Zone II)
Die Zone II befindet sich vollständig in der Gemarkung Neuhardenberg.
Die inneren Grenzen der Zone II verlaufen entlang den Grenzen der Zonen I.
Die Beschreibung der äußeren Grenze der Zone II beginnt am südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 31 der Flur 11 nordöstlich der B 167.
Von dort beginnend verläuft die äußere Grenze der Zone II im Uhrzeigersinn in der Flur 11 ca. 66 m in südöstlicher Richtung entlang der nordwestlichen Grenze der B 167 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 33, von dort ca. 25 m in nordöstlicher Richtung entlang der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 33 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 47 652 N: 58 28 111, von dort ca. 175 m in südöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie und einer Waldschneise bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 47 793 N: 58 28 007, von dort ca. 21 m in südsüdwestlicher Richtung entlang der ostsüdöstlichen Grenze des Flurstücks 159 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt an der B 167, von dort ca. 19 m in südwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die B 167 querend, bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 286 der Flur 9, von dort ca. 166 m in südöstlicher Richtung entlang der B 167 bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 155 der Flur 9, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone II in der Flur 9 ca. 202 m in südwestlicher Richtung entlang der südöstlichen Grenze des Flurstücks 155 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 14 m in westsüdwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Birkenweg querend, bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 188, von dort ca. 78 m in südwestlicher Richtung entlang der südöstlichen Grenze des Flurstücks 188 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 47 631 N: 58 27 764, von dort ca. 92 m in westnordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 47 543 N: 58 27 785, von dort ca. 170 m in nordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Birkenweg querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 47 467 N: 58 27 936, von dort ca. 31 m in nordöstlicher Richtung entlang der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 148/2 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 47 496 N: 58 27 950, von dort ca. 120 m in nordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 47 443 N: 58 28 058, von dort ca. 156 m in nordöstlicher Richtung entlang der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 144 und entlang einer gedachten geraden Linie, die B 167 querend, bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 31 der Flur 11, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der äußeren Grenze der Zone II.
Folgende Flurstücke liegen vollständig (v.) oder teilweise in der Schutzzone II:
Gemarkung Neuhardenberg, Flur 9:
Flurstücke 144 bis 147, 148/1, 148/2, 151 bis 155 (v.), 188 bis 193, 285 (v.), 286 (v.), 287 und 404;
Gemarkung Neuhardenberg, Flur 11:
Flurstücke 17, 33, 34 und 159.
4. Weitere Schutzzone (Zone III)
Die innere Grenze der Zone III verläuft entlang der äußeren Grenze der Zone II.
Die Beschreibung der äußeren Grenze der Zone III beginnt an der Mündung des Weges zum ehemaligen Flugplatz Nord auf die B 167.
Beginnend an der Mündung des Weges zum ehemaligen Flugplatz Nord in die B 167 verläuft die äußere Grenze der Zone III im Uhrzeigersinn in der Gemarkung Neuhardenberg ca. 378 m in nordnordöstlicher Richtung entlang dem Weg bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 47 506 N: 58 28 646 an einer querenden Hydrantenreihe, von dort ca. 665 m in südöstlicher Richtung entlang der Hydrantenreihe bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 48 071 N: 58 28 298 auf der südöstlichen Grenze des Flurstücks 39 der Flur 11, von dort ca. 188 m in südöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum östlichsten Eckpunkt des Flurstücks 197 an der Ernst-Thälmann-Straße, von dort ca. 17 m in ostsüdöstlicher Richtung entlan g einer gedachten geraden Linie, die Ernst-Thälmann-Straße querend bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 48 22 3 N: 58 28 163 auf der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 207 der Flur 11, von dort ca. 137 m in südöstlicher Richtung entlang den nordöstlichen Grenzen der Flurstücke 207 und 218 bis zum südlichsten Eckpunkt des Flurstücks 221, von dort ca. 56 m in südsüdöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 48 301 N: 58 28 005 auf der ostsüdöstlichen Grenze des Flurstücks 220 der Flur 11 an einem Weg, von dort ca. 158 m in südwestlicher Richtung entlang der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 223 der Flur 11 und des Flurstücks 27 der Flur 4 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 182 der Flur 11 an einer Wohngebietsstraße, von dort ca. 107 m in südwestlicher Richtung entlang der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 27 der Flur 4 bis zu dessen südlichstem Eckpunkt an der Mündung der Wohngebietsstraße in die Oderbruchstraße, von dort ca. 85 m in südwestlicher Richtung entlang der Oderbruchstraße bis zur Karl-Marx-Allee, von dort ca. 207 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang der Karl-Marx-Allee nördlich des Angers bis zur Mündung der Straße „Neudorf“, von dort ca. 79 m in südlicher Richtung entlang der Straße „Neudorf“ bis zum Mühlenweg, von dort ca. 270 m in südwestlicher Richtung entlang dem Mühlenweg bis zur Friedrich-Engels-Straße, von dort ca. 45 m in südsüdwestlicher Richtung und ca. 690 m in südsüdöstlicher Richtung entlang der Friedrich-Engels-Straße bis zum östlichsten Eckpunkt des Flurstücks 8 der Flur 8 an der Mündung eines Feldweges, von dort ca. 460 m in südwestlicher Richtung entlang dem Feldweg bis zum östlichen Eckpunkt einer nordwestlich des Feldweges angrenzenden Waldinsel mit den Koordinaten O: 34 48 099 N: 58 26 489, von dort ca. 326 m in südsüdöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Waldflurstücks 41 der Flur 8, von dort ca. 50 m in südsüdöstlicher Richtung entlang der südsüdwestlichen Grenze des Flurstücks 41 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 48 210 N: 58 26 130, von dort ca. 460 m in südwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie und entlang der südöstlichen Grenze des Flurstücks 32 der Flur 8 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt an einem Forstweg, von dort ca. 39 m in nordnordwestlicher Richtung entlang dem Forstweg bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 47 843 N: 58 25 870, von dort ca. 322 m in südwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie und der südöstlichen Grenze der Flurstücke 22 und 21 der Flur 8 bis zum südlichsten Eckpunkt des Flurstücks 21 der Flur 8, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III in der Gemarkung Wulkow bei Trebnitz ca. 130 m in südwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 47 495 N: 58 25 585 am Waldrand, von dort ca. 196 m in nordwestlicher Richtung entlang dem Wandrand bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 102, von dort ca. 210 m in westlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 101 der Flur 1 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 47 113 N: 58 25 631 an einem landwirtschaftlichen Weg, von dort ca. 100 m in nordnordwestlicher Richtung entlang dem landwirtschaftlichen Weg bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 47 086 N: 58 25 728, von dort ca. 475 m in westlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 119 der Flur 5 in der Gemarkung Hermersdorf an der Mündung eines Forstweges auf eine Elektroenergie-Freileitungsschneise, von dort ca. 317 m in westlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 119 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt an einem Weg am Waldrand, von dort ca. 388 m in nordwestlicher Richtung entlang dem Weg bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 46 038 N: 58 26 040, von dort ca. 525 m in nördlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 46 096 N: 58 26 558 am Waldrand, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III in der Flur 9 der Gemarkung Neuhardenberg ca. 450 m in nordwestlicher Richtung und dann ca. 25 m in nordnordwestlicher Richtung entlang der südwestlichen und westsüdwestlichen Grenze des Flurstücks 268 bis zu dessen westlichstem Eckpunkt an einer Forstwegekreuzung, von dort ca. 118 m in nordöstlicher Richtung entlang der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 268 bis zum Mündungspunkt eines Forstweges mit den Koordinaten O: 34 45 892 N: 58 26 935, von dort ca. 588 m in nordöstlicher Richtung entlang dem Forstweg bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 237 an einer Forstwegekreuzung, von dort ca. 330 m in nordwestlicher Richtung entlang dem Forstweg bis zum westlichsten Eckpunkt des Flurstücks 223, von dort ca. 632 m in nordöstlicher Richtung entlang der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 233 an einer Rückegasse bis zum westlichen Eckpunkt des Flurstücks 202 an der Mündung eines querenden Forstweges, von dort ca. 166 m in nordwestlicher Richtung entlang diesem Forstweg bis zum westlichsten Eckpunkt des Flurstücks 207, von dort ca. 199 m in nordöstlicher Richtung entlang der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 207 und entlang einer gedachten geraden Linie, einen Forstweg querend, bis zum westlichsten Eckpunkt des Flurstücks 137/2, von dort ca. 82 m in westnordwestlicher Richtung entlang dem Forstweg bis zum westlichsten Eckpunkt des Flurstücks 135, von dort ca. 619 m in nordöstlicher Richtung entlang der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 135 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt an der B 167, von dort ca. 29 m in südöstlicher Richtung entlang der B 167 bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 135, von dort ca. 16 m in nordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die B 167 querend, bis zur Mündung des Weges zum ehemaligen Flugplatz Nord in die B 167, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der äußeren Grenze der Zone III.