Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Pritzwalk
VO-ID212392Anlage 1
Abgrenzung der Schutzzonen
1. Vorbemerkung
Das Wasserwerk Pritzwalk des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Pritzwalk befindet sich im Landkreis Prignitz in der Stadt Pritzwalk im östlichen Stadtgebiet am Hainholzweg Nummer 65. Die Wasserfassungen liegen auf dem Wasserwerksgelände.
Hinweis:
Alle in der Anlage 1 genannten Nord- und Ostwerte sind UTM-Koordinaten im System ETRS 89.
Die im Folgenden genannten Verkehrswege und Fließgewässer sind selbst nicht Bestandteil der Schutzzonen, soweit sie deren Begrenzung bilden.
2. Fassungsbereich (Zone I)
Die Grenzen der Zonen I verlaufen als Kreise mit einem Radius von 10 m um die Brunnenstandorte als Mittelpunkt.
In der nachfolgenden Tabelle werden die Brunnen aufgeführt, die die Ausgangspunkte der vorstehenden Beschreibung der Zonen I bilden.
Brunnennummer
Ost-Wert (m)
Nord-Wert (m)
1
33 12 037
58 93 303
2
33 11 976
58 93 290
3
33 11 899
58 93 364
4
33 11 927
58 93 328
Die Flurstücke 781, 917 und 918 der Flur 8 in der Gemarkung Pritzwalk werden von den Zonen I teilweise erfasst.
3. Engere Schutzzone (Zone II)
Die inneren Grenzen der Zone II verlaufen entlang den Grenzen der Zonen I.
Die Zone II befindet sich vollständig in der Gemarkung Pritzwalk.
Die Beschreibung der äußeren Grenze der Zone II erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt am südwestlichen Eckpunkt der Brücke der Straße „Am Stadion“ über die Dömnitz mit den Koordinaten O: 33 12 179 N: 58 93 236.
Beginnend am südwestlichen Eckpunkt der Brücke der Straße „Am Stadion“ über die Dömnitz mit den Koordinaten O: 33 12 179 N: 58 93 236 verläuft die äußere Grenze der Zone II ca. 178 m in westsüdwestlicher Richtung entlang dem Südufer der Dömnitz bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 12 015 N: 58 93 186, von dort ca. 45 m in westnordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Dömnitz querend, bis zum südlichsten Eckpunkt des Flurstücks 918 der Flur 8, von dort ca. 150 m in westnordwestlicher Richtung entlang den südsüdwestlichen Grenzen der Flurstücke 918, 917 und 919 der Flur 8 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 919 am Hainholzweg, von dort ca. 17 m in nordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Hainholzweg querend, bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 770/3 der Flur 8, von dort ca. 34 m in westnordwestlicher Richtung entlang den südsüdwestlichen Grenzen der Flurstücke 770/3, 765, 764, 759 und 758 der Flur 8 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 758, von dort ca. 102 m in nördlicher, dann ca. 6 m in östlicher Richtung entlang den westlichen und nördlichen Grenzen des Flurstücks 758 bis zu dessen nordöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 49 m in nördlicher Richtung entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 760 der Flur 8 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 11 805 N: 58 93 446, von dort ca. 15 m in östlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie und der nördlichen Grenze des Flurstücks 762 der Flur 8 bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 762, von dort ca. 27 m in östlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 772/2 der Flur 8, von dort ca. 59 m in nördlicher Richtung entlang den westlichen Grenzen der Flurstücke 772/1 und 773/2 der Flur 8 bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 773/2, von dort ca. 74 m in südöstlicher Richtung entlang der nordnordöstlichen Grenze des Flurstücks 773/2 der Flur 8 bis zu dessen nordöstlichem Eckpunkt am Hainholzweg, von dort ca. 23 m in südöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Hainholzweg querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 11 931 N: 58 93 456, von dort ca. 17 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, ein Gebäude querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 11 946 N: 58 93 448, von dort ca. 19 m in nordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum nord-westlichen Eckpunkt der Rasenfläche mit den Koordinaten O: 33 11 963 N: 58 93 456, von dort ca. 110 m in südsüdöstlicher Richtung entlang der westsüdwestlichen Grenze der Rasenfläche bis zu deren südwestlichem Eckpunkt mit den Koordinaten O: 33 12 011 N: 58 93 356, von dort ca. 107 m in ostnordöstlicher Richtung entlang der südsüdöstlichen Grenze der Rasenfläche und entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 12 108 N: 58 93 402 an der Straße „Am Stadion“, von dort ca. 185 m in südsüdöstlicher Richtung entlang der Straße „Am Stadion“ bis zum südwestlichen Eckpunkt der Brücke der Straße „Am Stadion“ über die Dömnitz mit den Koordinaten O: 33 12 179 N: 58 93 236, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der äußeren Grenze der Zone II.
Folgende Flurstücke liegen vollständig oder teilweise (tw.) in der Schutzzone II:
Gemarkung Pritzwalk, Flur 8,
Flurstücke:
758, 759, 760 (tw.), 762 bis 765, 766 (tw.), 770/2 (tw.), 770/3, 772/1, 772/2, 772/3, 273/2, 778 (tw.), 779/1, 781 (tw.), 783 (tw.), 784 (tw.), 917 (tw.), 918 (tw.), 919 (tw.), 920 und 922 (tw.)
Gemarkung Pritzwalk, Flur 10,
Flurstücke:
1 (tw.), 19/2 (tw.) und 43 (tw.).
4. Weitere Schutzzone (Zone III)
Die innere Grenze der Zone III verläuft entlang der äußeren Grenze der Zone II.
Die Beschreibung der äußeren Grenze der Zone III erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt an der Mündung des Feldweges vom Heideberg auf die Bundesstraße 103 (B 103) am südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 5/4 der Flur 9.
Beginnend am südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 5/4 der Flur 9 verläuft die äußere Grenze der Zone III in der Gemarkung Pritzwalk ca. 245 m in westnordwestlicher Richtung entlang der südsüdwestlichen Grenze der Flur 9 bis zu deren südwestlichem Eckpunkt am Feldweg, von dort ca. 1 507 m in nordnordöstlicher Richtung entlang dem Feldweg an den west-nordwestlichen Grenzen der Flure 9 und 5 der Gemarkung Pritzwalk bis zum nördlichen Eckpunkt des Flurstücks 7 an dessen Mündung auf die B 103, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III zunächst in der Flur 5 der Gemarkung Pritzwalk ca. 26 m in nordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die B 103 querend, bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 9/2, von dort ca. 157 m in nordnordöstlicher Richtung entlang der B 103 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 12 108 N: 58 95 367, von dort ca. 345 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie und danach entlang der nordnordöstlichen Grenze des Flurstücks 11 bis zu dessen nordöstlichem Eckpunkt an einem Weg, von dort ca. 235 m in südwestlicher Richtung entlang dem Weg bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 2/2 an einem querenden Weg, von dort ca. 13 m in ostnordöstlicher, dann 31 m in südwestlicher Richtung entlang der Grenze des Flurstücks 1/3 und danach entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 12 323 N: 58 95 027 auf der nordnordwestlichen Grenze des Flurstücks 157/2 der Flur 9 der Gemarkung Pritzwalk, von dort ca. 305 m in ostnordöstlicher Richtung entlang der nordnordwestlichen Grenze des Flurstücks 157/2 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 12 614 N: 58 95 114 an einem querenden Forstweg, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III in der Flur 9 ca. 426 m in südsüdöstlicher Richtung entlang dem Forstweg bis zur Mündung auf den Weg „Hainholz“, von dort ca. 33 m in ostnordöstlicher Richtung entlang dem Weg „Hainholz“ bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 165, von dort ca. 79 m in südsüdöstlicher Richtung entlang der ostnordöstlichen Grenze des Flurstücks 165 bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 165, von dort ca. 16 m in östlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 168/1 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 12 758 N: 58 94 624, von dort ca. 5 m in südlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 12 759 N: 58 94 619 auf der nördlichen Grenze des Flurstücks 10 der Flur 7 in der Gemarkung Beveringen, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III zunächst in der Flur 7 der Gemarkung Beveringen ca. 100 m in ostnordöstlicher Richtung entlang der nordnordwestlichen Grenze des Flurstücks 10 bis zu dessen nordöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 415 m in südöstlicher Richtung entlang den nordöstlichen Grenzen der Flurstücke 10 und 20 bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 20 an der Bahnstrecke Pritzwalk – Meyenburg, von dort ca. 235 m in südlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 20 an der Bahnstrecke Pritzwalk – Meyenburg bis zum südlichsten Eckpunkt des Flurstücks 20 an einem Feldweg, von dort ca. 6 m in westsüdwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Feldweg querend, bis zum nördlichsten Eckpunkt des Flurstücks 25, von dort ca. 860 m in südöstlicher Richtung entlang der südwestlichen Grenze der Flurstücke 22/4 und 30 an einem Feldweg bis zum südlichsten Eckpunkt des Flurstücks 30 an der Wegemündung in die Freyensteiner Chaussee (L 154), von dort ca. 15 m in östlicher Richtung, die Freyensteiner Chaussee (L 154) querend, bis zum nördlichsten Eckpunkt des Flurstücks 34, von dort ca. 90 m in südöstlicher Richtung entlang der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 34 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 9 m in südöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Straße „Kiebitzberg“ querend, bis zum nördlichen Eckpunkt des Flurstücks 30/3, von dort ca. 210 m in nordöstlicher Richtung entlang der Straße „Kiebitzberg“ bis zum nördlichsten Eckpunkt des Flurstücks 40, von dort ca. 450 m in südöstlicher Richtung entlang der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 40 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 14 170 N: 58 93 093, von dort ca. 179 m in südwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum nördlichsten Eckpunkt des Friedhofes (Flurstück 28), von dort ca. 58 m in südwestlicher Richtung entlang der nordwestlichen Grenze des Friedhofes (Flurstück 28) bis zu dessen westlichstem Eckpunkt, von dort ca. 62 m in südwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Friedhofsweg querend, bis zum nördlichsten Eckpunkt des Flurstücks 26/1 am Sportplatz, von dort ca. 113 m in süd-westlicher Richtung entlang der nordwestlichen Grenze des Sportplatzes (Flurstücke 26/1 und 21/1) bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 31 m in westsüdwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum nördlichsten Eckpunkt des Flurstücks 254, von dort ca. 35 m in südwestlicher Richtung entlang der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 254 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 71 m in südöstlicher, dann ca. 93 m in westnordwestlicher Richtung entlang den nordöstlichen und südsüdwestlichen Grenzen des Flurstücks 248 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 41 m in südöstlicher Richtung entlang der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 7 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 38 m in westlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 7 an der Kreisstraße 7019 (K 7019) bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 13 695 N: 58 92 748, von dort ca. 6 m in südwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die K 7019 querend, bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 8/3, von dort ca. 89 m in südwestlicher Richtung entlang der südöstlichen Grenze des Flurstücks 8/3, eine Waldfläche querend, bis zum südlichsten Eckpunkt des Flurstücks 8/3 an der Dorfstraße westlich von Beveringen, von dort ca. 213 m in südsüdwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Dorfstraße und eine Ackerfläche querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 13 513 N: 58 92 508 an der südlichen Grenze der Ackerfläche, von dort ca. 147 m in südwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Kemnitzbach querend, bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 279 der Flur 10 in der Gemarkung Pritzwalk, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III zunächst in der Flur 10 der Gemarkung Pritzwalk ca. 139 m in südsüdwestlicher Richtung entlang der ostsüdöstlichen Grenze des Flurstücks 279 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt an der Bahnstrecke Pritzwalk – Wittstock, von dort ca. 194 m in westlicher Richtung entlang der Bahnstrecke Pritzwalk – Wittstock bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 273 am Buchholzer Abzugsgraben, von dort ca. 170 m in südsüdöstlicher Richtung entlang dem Buchholzer Abzugsgraben bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 43 der Flur 11 in der Gemarkung Pritzwalk, von dort ca. 82 m in westlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 43 und danach entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 13 062 N: 58 92 180 auf der östlichen Grenze des Flurstücks 14, von dort ca. 186 m in südsüdwestlicher Richtung entlang den ostsüdöstlichen Grenzen der Flurstücke 14 und 15 bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 15, von dort ca. 250 m in westlicher, dann 112 m in nördlicher Richtung entlang den südlichen und westlichen Grenzen des Flurstücks 15 bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 11/1, von dort ca. 100 m in westlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 11/1 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt an der Hermann-Holz-Straße, von dort ca. 14 m in westnordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Hermann-Holz-Straße querend, bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 236/2 der Flur 10 in der Gemarkung Pritzwalk, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III in der Flur 10 der Gemarkung Pritzwalk ca. 96 m in westlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 236/2 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 103 m in südlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 233/1 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 345 m in westlicher Richtung entlang dem Feldweg bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 217, von dort ca. 166 m in nördlicher Richtung entlang dem Feldweg an der westlichen Grenze des Flurstücks 217 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt an der Bahnstrecke Pritzwalk – Wittstock, von dort ca. 82 m in westsüdwestlicher Richtung entlang den südsüdöstlichen Grenzen der Flurstücke 215 und 211 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 211, von dort ca. 56 m in nördlicher Richtung entlang den westlichen Grenzen der Flurstücke 211 und 210 bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 210, von dort ca. 33 m in nördlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Bahngleise querend, bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 187, von dort ca. 47 m in nordwestlicher Richtung entlang den südwestlichen Grenzen der Flurstücke 187 und 186 bis zum westlichsten Eckpunkt des Flurstücks 186, von dort ca. 54 m in nordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 138/11, von dort ca. 45 m in südwestlicher Richtung entlang der südöstlichen Grenze des Flurstücks 138/11 bis zum südöstlichen Eckpunkt eines Gebäudes mit den Koordinaten O: 33 12 007 N: 58 92 353, von dort ca. 25 m in nordnordwestlicher Richtung entlang der nordöstlichen Gebäudeseite bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 12 000 N: 58 92 375, von dort ca. 81 m in nördlicher Richtung entlang den westlichen Grenzen der Flurstücke 138/11 und 138/10 bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 143, von dort ca. 43 m in westlicher Richtung entlang den südlichen Grenzen der Flurstücke 143 und 174 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 174, von dort ca. 36 m in nördlicher Richtung entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 174 bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 172, von dort ca. 96 m in nordwestlicher Richtung entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 172 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 13 m in nordwestlicher Richtung entlang der südwestlichen Grenze des Flurstücks 170/2 bis zu dessen westlichstem Eckpunkt am Mozartweg, von dort ca. 6 m in nordnordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Mozartweg querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 11 905 N: 58 92 560, von dort ca. 40 m in südwestlicher Richtung entlang der Mozartstraße bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 146/10, von dort ca. 97 m in nördlicher Richtung entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 146/10 bis zum südlichsten Eckpunkt des Flurstücks 146/5, von dort ca. 52 m in westnordwestlicher Richtung entlang den südsüdwestlichen Grenzen der Flurstücke 146/7 und 148/1 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 148/1, von dort ca. 41 m in nördlicher Richtung entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 148/1 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt an der Bergstraße (L 11), von dort ca. 19 m in nordnordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Bergstraße querend, bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 318 der Flur 15 in der Gemarkung Pritzwalk, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III in der Flur 15 der Gemarkung Pritzwalk ca. 69 m in westlicher Richtung entlang der Bergstraße bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 323 an der Mündung der Straße „Zur Hainholzmühle“, von dort ca. 97 m in nordnordöstlicher Richtung entlang der Straße „Zur Hainholzmühle“ bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 11 799 N: 58 92 789, von dort ca. 14 m in westlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Straße „Zur Hainholzmühle“ querend, bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 486 an der Mündung der Straße „An den Krickgärten“, von dort ca. 80 m in westlicher, dann ca. 42 m in nördlicher Richtung entlang der Straße „An den Krickgärten“ bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 475, von dort ca. 48 m in nordnordwestlicher Richtung entlang den westsüdwestlichen Grenzen der Flurstücke 474 bis 478 bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 469, von dort ca. 7 m in westsüdwestlicher, dann ca. 50 m in nordnordwestlicher Richtung entlang den südsüdöstlichen und westsüdwestlichen Grenzen der Flurstücke 479 und 296/1 bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 296/1, von dort ca. 57 m in nordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Dömnitz querend, bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 799/4 in der Flur 8 der Gemarkung Pritzwalk, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III in der Flur 8 der Gemarkung Pritzwalk ca. 46 m in nordwestlicher Richtung entlang den süd-westlichen Grenzen der Flurstücke 799/4 und 801 bis zum westlichsten Eckpunkt des Flurstücks 801, von dort ca. 32 m in südwestlicher Richtung entlang der südöstlichen Grenze des Flurstücks 804/3 bis zu dessen westlichstem Eckpunkt, von dort ca. 102 m in nordnordwestlicher Richtung entlang der südwestlichen Grenzen der Flurstücke 804/3 und 804/4 bis zum nordwestlichsten Eckpunkt des Flurstücks 804/4 am Hainholzweg, von dort ca. 40 m in nordöstlicher Richtung entlang dem Hainholzweg bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 11 582 N: 58 93 113, von dort ca. 16 m in nordnordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Hainholzweg querend, bis zum südlichsten Eckpunkt des Flurstücks 601, von dort ca. 91 m in nordnordwestlicher Richtung entlang der westsüdwestlichen Grenze des Flurstücks 601 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt an einem Weg, von dort ca. 4 m in nordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Weg querend, bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 645, von dort ca. 49 m in westsüdwestlicher Richtung entlang dem Weg bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 648, von dort ca. 64 m in nordnordöstlicher Richtung entlang der westnordwestlichen Grenze des Flurstücks 648 bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 650/1, von dort ca. 50 m in nordöstlicher Richtung entlang der südwestlichen Grenzen der Flurstücke 650/1, 651/1 und 661/2 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 652/1, von dort ca. 27 m in nordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 11 429 N: 58 93 278 an der Straße „Meyenburger Tor“, von dort ca. 120 m in nordnordöstlicher Richtung entlang der Straße „Meyenburger Tor“ bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 662/3, von dort ca. 30 m in westnordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Straße „Meyenburger Tor“ querend, bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 433/14 an einer Wegemündung, von dort ca. 40 m in westnordwestlicher Richtung entlang der südsüdwestlichen Grenze des Flurstücks 433/14 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 54 m in westnordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 11 362 N: 58 93 430, von dort ca. 156 m in nordöstlicher Richtung entlang der Straße „Am Ring“ bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 569/9, von dort ca. 28 m in nordnordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Straße „Am Ring“ querend, bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 569/24, von dort ca. 114 m in nordnordöstlicher Richtung entlang den westnordwestlichen Grenzen der Flurstücke 569/24 und 566/7 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 11 433 N: 58 93 715, von dort ca. 5 m in nordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum südwestlichen Eckpunkt eines Gebäudes mit den Koordinaten O: 33 11 430 N: 58 93 719, von dort ca. 19 m in nördlicher Richtung entlang der westlichen Gebäudeseite und danach entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 11 431 N: 58 93 739, von dort ca. 27 m in östlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 566/7 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 565/19, von dort ca. 43 m in nördlicher, dann ca. 36 m in westlicher Richtung entlang den östlichen und nördlichen Grenzen des Flurstücks 565/7 bis zum westlichsten Eckpunkt des Flurstücks 565/20, von dort ca. 76 m in nordöstlicher Richtung entlang der B 103 bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 5/4 der Flur 9 an der Mündung des Feldweges vom Heideberg auf die B 103, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der äußeren Grenze der Zone III.