Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Wüsten-Buchholz

VO-ID212398

Anlage 1

Abgrenzung der Schutzzonen

1. Vorbemerkung

Das Wasserwerk Wüsten-Buchholz der Prignitzer Energie- und Wasserversorgungsunternehmen GmbH befindet sich im Landkreis Prignitz im Ortsteil Wüsten-Buchholz der Stadt Perleberg an der westlichen Seite des Blüthener Weges. Die fünf Brunnen befinden sich auf Grünland südwestlich des Wasserwerks in einer Entfernung von bis zu 350 m.

Hinweis: Alle in der Anlage 1 genannten Nord- und Ostwerte sind UTM-Koordinaten im System ETRS 89.

Die im Folgenden genannten Verkehrswege und Fließgewässer sind selbst nicht Bestandteil der Schutzzonen, soweit sie deren Begrenzung bilden.

2. Fassungsbereich (Zone I)

Die Grenzen der Zonen I verlaufen als Kreise mit einem Radius von 10 m um die Brunnenstandorte als Mittelpunkt. In der Tabelle werden die Brunnen aufgeführt, die die Ausgangspunkte der vorstehenden Beschreibung der Zonen I bilden.

Brunnennummer

Ost-Wert (m)

Nord-Wert (m)

3/82

32 89 185

58 90 819

4/82

32 89 284

58 90 817

5/82

32 89 308

58 90 815

7/94

32 89 214

58 90 953

Von den Zonen I werden die Flurstücke 13/3, 13/5, 13/6, 13/7 und 398 der Flur 4 der Gemarkung Schönfeld teilweise erfasst.

3. Engere Schutzzone (Zone II)

Die inneren Grenzen der Zone II verlaufen entlang den Grenzen der Zonen I.

Die Zone II befindet sich vollständig in der Flur 4 der Gemarkung Schönfeld.

Die Beschreibung der äußeren Grenze der Zone II erfolgt entgegen dem Uhrzeigersinn und beginnt in der Ortslage Wüsten-Buchholz am Blüthener Weg am nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 13/4 (Wasserwerksgelände).

Beginnend am nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 13/4 (Wasserwerksgelände) verläuft die äußere Grenze der Zone II ca. 87 m in westlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 13/4 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 75 m in westnordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 20, von dort ca. 85 m in westlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 20 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 32 89 135 N: 58 91 040, von dort ca. 261 m in südsüdwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 32 89 070 N: 58 90 787, von dort ca. 53 m in südlicher Richtung entlang der westlichen Grenze der Hoffläche bis zu deren südwestlichem Eckpunkt mit den Koordinaten O: 32 89 067 N: 58 90 733, von dort ca. 37 m in östlicher Richtung entlang der südlichen Grenze der Hoffläche bis zu deren südöstlichem Eckpunkt mit den Koordinaten O: 32 89 105 N: 58 90 730, von dort ca. 285 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 32 89 386 N: 58 90 693, von dort ca. 200 m in nordnordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 32 89 426 N: 58 90 888, von dort ca. 79 m in westnordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Blüthener Weg querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 32 89 351 N: 58 90 907, von dort ca. 112 m in nordnordöstlicher Richtung entlang der ostsüdöstlichen Grenze des Flurstücks 13/4 am Blüthener Weg bis zu dessen nordöstlichem Eckpunkt, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der äußeren Grenze der Zone II.

Von der Zone II werden folgende Flurstücke vollständig (v.) oder teilweise erfasst:

Gemarkung Schönfeld, Flur 4, Flurstücke: 1, 2, 7, 12, 13/1 (v.), 13/3, 13/4 (v.), 13/5, 13/6, 13/7, 20, 378, 398, 401 und 402.

4. Weitere Schutzzone (Zone III)

Die innere Grenze der Zone III verläuft entlang der äußeren Grenze der Zone II.

Die Beschreibung der äußeren Grenze der Zone III erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt im Landkreis Prignitz, südlich der Ortslage Wüsten-Buchholz an der Straße Quitzow – Wüsten-Buchholz, ca. 385 m südlich der Wegegabelung Blüthener Weg/„Kolonie“ an einem Punkt mit den Koordinaten O: 32 89 251 N: 58 90 448. Beginnend an dem vorgenannten Punkt verläuft die äußere Grenze der Zone III ca. 33 m in südlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 1 der Flur 1 in der Gemarkung Schönfeld bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 32 89 245 N: 58 90 416, von dort ca. 310 m in westlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie und dann entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 98 der Flur 3 in der Gemarkung Quitzow, ein Feld querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 32 88 938 N: 58 90 446 an einem Feldsoll, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III in der Flur 3 der Gemarkung Schönfeld ca. 725 m in nordnordwestlicher Richtung entlang der 220-kV-Leitung bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 32 88 512 N: 58 91 387 auf der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 116, von dort ca. 140 m in nordöstlicher Richtung entlang der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 116 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt an der Straße Wüsten-Buchholz – Schönfeld, von dort ca. 35 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang der Straße Wüsten-Buchholz – Schönfeld bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 32 88 629 N: 58 91 472, von dort ca. 8 m in nordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Straße Wüsten-Buchholz – Schönfeld querend, bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 123, von dort ca. 550 m in nordöstlicher Richtung entlang der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 123 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 32 m in südöstlicher Richtung entlang der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 123 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 32 88 949 N: 58 91 937, von dort ca. 5 m in nordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 135, von dort ca. 301 m in nordöstlicher Richtung entlang der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 135 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 25 m in südöstlicher Richtung entlang der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 135 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 147, von dort ca. 295 m in nordöstlicher Richtung entlang der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 147 und danach entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 32 89 320 N: 58 92 408, von dort ca. 8 m in nordwestlicher Richtung entlang der südwestlichen Grenze des Flurstücks 159 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 151 m in nordöstlicher Richtung entlang der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 159 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt am Weg nach Klockow, von dort ca. 11 m in nördlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Weg nach Klockow querend, bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 170/1 am Waldrand, von dort ca. 314 m in nordöstlicher, dann ca. 32 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang der Grenze des Flurstücks 170/1 am Waldrand bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 170/1 an einem Forstweg, von dort ca. 11 m in südöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Forstweg querend, bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 182, von dort ca. 133 m in nordnordwestlicher Richtung entlang dem Forstweg bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 183 an der Gemarkungsgrenze, von dort ca. 567 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang der nordnordöstlichen Gemarkungsgrenze von Schönfeld bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 203, von dort ca. 11 m in südlicher, dann ca. 146 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang der Gemarkungsgrenze von Schönfeld bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 32 90 287 N: 58 92 598 am Waldrand, von dort ca. 70 m in südsüdwestlicher Richtung entlang dem Waldrand bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 32 90 266 N: 58 92 531, von dort ca. 245 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang einem Waldrand und danach entlang einer gedachten geraden Linie, einen Weg und eine Forstfläche querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 32 90 485 N: 58 92 422 an einem Forstweg, von dort ca. 304 m in südsüdwestlicher Richtung entlang dem Forstweg, die Forstabteilung 1041 querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 32 90 413 N: 58 92 127 auf der südlichen Grenze des Flurstücks 210 an einem querenden Forstweg, von dort ca. 52 m in westlicher Richtung entlang dem Forstweg bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 210, von dort ca. 12 m in südwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Forstweg querend, bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 224, von dort ca. 7 m in südsüdwestlicher Richtung entlang der westnordwestlichen Grenze des Flurstücks 322 bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 228, von dort ca. 613 m in südsüdöstlicher Richtung entlang einem Forstweg bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 323 am Waldrand, von dort ca. 118 m in westlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 323 am Waldrand bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 490 m in südsüdwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, eine Ackerfläche querend, bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 370/2 an einer Feldgehölzinsel, von dort ca. 86 m in südsüdwestlicher Richtung entlang der ostsüdöstlichen Grenze des Flurstücks 371 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt an einem querenden Feldweg, von dort ca. 10 m in südlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Feldweg querend, bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 389, von dort ca. 222 m in südsüdwestlicher Richtung entlang der ostsüdöstlichen Grenze des Flurstücks 389 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt an einer Energiefreileitung, von dort ca. 65 m in westnordwestlicher Richtung entlang der südsüdwestlichen Grenze des Flurstücks 389 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 32 90 193 N: 58 90 824, von dort ca. 5 m in südsüdwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Energiefreileitung querend, bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 397, von dort ca. 221 m in südsüdwestlicher Richtung entlang der ostsüdöstlichen Grenze des Flurstücks 397 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt an einem Feldweg, von dort ca. 119 m in westnordwestlicher Richtung entlang der südsüdwestlichen Grenze des Flurstücks 397 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 32 90 008 N: 58 90 636, von dort ca. 9 m in südsüdwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Feldweg querend, bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 412, von dort ca. 158 m in südsüdwestlicher Richtung entlang der ostsüdöstlichen Grenze des Flurstücks 412 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 316 m in westnordwestlicher Richtung entlang der südsüdwestlichen Grenze des Flurstücks 412 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 8 m in westnordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, das Flurstück 410 querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 32 89 660 N: 58 90 548 auf der ostsüdöstlichen Grenze des Flurstücks 403, von dort ca. 162 m in südsüdwestlicher Richtung entlang den ostsüdöstlichen Grenzen der Flurstücke 403 und 404 bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 404, von dort ca. 369 m in westlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 404 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt an der Straße Quitzow – Wüsten-Buchholz, von dort ca. 14 m in westlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Straße Quitzow – Wüsten-Buchholz querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 32 89 251 N: 58 90 448, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der äußeren Grenze der Zone III.

§ 12