Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Fürstenwalde/Spree

VO-ID212400

§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig werden die mit Beschluss Nummer 123/23/83 vom 2. März 1983 des Kreistages Fürstenwalde/Spree festgesetzten Trinkwasserschutzgebiete Fürstenwalde und Brunnenfassung Berkenbrück aufgehoben.

Potsdam, den 26. Mai 2009

Der Minister für Ländliche Entwicklung,

Umwelt und Verbraucherschutz

Dr. Dietmar Woidke

§ 12