Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Fürstenwalde/Spree
VO-ID212400§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig werden die mit Beschluss Nummer 123/23/83 vom 2. März 1983 des Kreistages Fürstenwalde/Spree festgesetzten Trinkwasserschutzgebiete Fürstenwalde und Brunnenfassung Berkenbrück aufgehoben.
Potsdam, den 26. Mai 2009
Der Minister für Ländliche Entwicklung,
Umwelt und Verbraucherschutz
Dr. Dietmar Woidke