Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Fürstenwalde/Spree
VO-ID212400Anlage 1
Abgrenzung der Schutzzonen
1. Vorbemerkung
Zum Wasserwerk Fürstenwalde/Spree des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland gehören die Wasserfassungen „Am Wasserwerk“, „Mittelgestell“ und „Berkenbrück“.
Das Wasserwerk Fürstenwalde/Spree liegt ca. 350 m östlich der Landesstraße 41. Es befindet sich mit den Wasserfassungen „A m Wasserwerk“ und „Mittelgestell“ am östlichen Stadtrand von Fürstenwalde/Spree nördlich der Berkenbrücker Chaussee (Landesstraße L 38), ca. 350 m nördlich der Fürstenwalder Spree.
Die Wasserfassung „Berkenbrück“ liegt ca. 500 m nördlich des Ortskerns Berkenbrück und erstreckt sich ca. 100 m südlich parallel zur Bahnstrecke Berlin – Frankfurt (Oder).
Hinweis: Alle in der Anlage 1 genannten Nord- und Ostwerte sind UTM-Koordinaten im System ETRS 89.
Die im Folgenden genannten Verkehrswege und Fließgewässer sind selbst nicht Bestandteil der Schutzzonen, soweit sie deren Begrenzung bilden.
2. Abgrenzung der Schutzzonen für die Wasserfassung „Berkenbrück“
2.1 Fassungsbereich (Zone I) der Wasserfassung „Berkenbrück“
Die Grenzen der Zonen I der Wasserfassung „Berkenbrück“ verlaufen als Kreise mit einem Radius von 10 m um die Brunnen standorte als Mittelpunkte.
In der nachfolgenden Tabelle werden die Brunnen aufgeführt, die die Ausgangspunkte der vorstehenden Beschreibung der Zonen I bilden.
Wasserfassung
Brunnennummer
Ost-Wert (m)
Nord-Wert (m)
Berkenbrück
Br1BB
34 41 785
58 01 161
Berkenbrück
Br3BB
34 41 880
58 01 144
Berkenbrück
Br4BB
34 41 932
58 01 135
Berkenbrück
Br5BB
34 41 984
58 01 125
Berkenbrück
Br6BB
34 41 829
58 01 153
Die Flurstücke 91/7, 91/8, 93/1, 93/2, 116/2, 246, 300 und 328 der Flur 2 in der Gemarkung Berkenbrück werden von den Zonen I teilweise erfasst.
2.2 Engere Schutzzone (Zone II) der Wasserfassung „Berkenbrück“
Die Zone II der Wasserfassung „Berkenbrück“ befindet sich vollständig in der Gemarkung Berkenbrück.
Die inneren Grenzen der Zone II verlaufen entlang den Grenzen der Zonen I der Wasserfassung „Berkenbrück“.
Die Beschreibung der äußeren Grenze der Zone II der Wasserfassung „Berkenbrück“ erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt an der Kreuzung der Bahnstrecke Berlin – Frankfurt (Oder) mit der Straße „An der Schlehenhecke“ am nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 118/2 der Flur 2 der Gemarkung Berkenbrück.
Beginnend an der Kreuzung der Bahnstrecke Berlin – Frankfurt (Oder) mit der Straße „An der Schlehenhecke“ am nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 118/2 der Flur 2 verläuft die äußere Grenze der Zone II der Wasserfassung „Berkenbrück“ in der Flur 2 ca. 197 m in südlicher Richtung entlang der Straße „An der Schlehenhecke“ bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 119 an der Einmündung des Buchenweges, von dort ca. 99 m in westlicher Richtung entlang dem Buchenweg und der südlichen Grenze des Flurstücks 128 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 8 m in südlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 300 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 60 m in westlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 300 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt an der Lindenstraße, von dort ca. 16 m in südwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Lindenstraße querend, bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 97 (Lindenstraße 7), von dort ca. 209 m entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 97 und dann entlang den nördlichen Grundstücksgrenzen der Bungalowsiedlung bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 328, von dort ca. 40 m in westlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 328 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt an der Wilhelmstraße, von dort ca. 7 m in nordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Wilhelmstraße querend, bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 329, von dort ca. 80 m in westlicher Richtung entlang den südlichen Grenzen der Flurstücke 329 und 330 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 330, von dort ca. 80 m in nördlicher Richtung entlang den westlichen Grenzen der Flurstücke 330, 322, 61 und 324 bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 324, von dort ca. 25 m in westlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 65 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 41 672 N: 58 01 159, von dort ca. 57 m in nordnordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 41 687 N: 58 01 214, von dort ca. 12 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang der nordnordöstlichen Grenze des Flurstücks 66 bis zu dessen nordöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 5 m in nördlicher Richtung entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 69/2, die Parkstraße querend, bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 69/2, von dort ca. 40 m in nordnordöstlicher Richtung entlang der westnordwestlichen Grenze des Flurstücks 69/1 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 9 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang der nordnordöstlichen Grenze des Flurstücks 69/1 bis zu dessen nordöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 40 m in nordnordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Bahnstrecke Berlin – Frankfurt (Oder) querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 41 725 N: 58 01 288 auf der nördlichen Grenze des Bahn-Flurstücks 95/3 der Flur 1, von dort ca. 480 m in östlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze des Bahn-Flurstücks 95/3 bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 70 der Flur 1 an der Straße „An der Schlehenhecke“, von dort ca. 38 m entlang einer gedachten geraden Linie, die Bahnstrecke Berlin – Frankfurt (Oder) querend, bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 118/2 der Flur 2 der Gemarkung Berkenbrück, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der äußeren Grenze der Zone II der Wasserfassung „Berkenbrück“.
Folgende Flurstücke liegen vollständig oder teilweise (tw.) in der Schutzzone II:
Gemarkung Berkenbrück, Flur 1, Flurstück 95/3 (tw.)
Gemarkung Berkenbrück, Flur 2, Flurstücke 61, 64, 65 (tw.), 66 (tw.), 67, 69/1, 69/2 (tw.), 70/2, 71/5 (tw.), 71/6, 91/7 (tw.), 91/8 (tw.), 92, 93/1 (tw.), 93/2 (tw.), 94, 95, 96, 97, 116/2 (tw.), 117/2, 118/1, 118/2, 119, 128, 129 (tw.), 130, 246 (tw.),
300 (tw.), 321 bis 324, 325 (tw.), 328 (tw.), 329 und 330.
2.3 Weitere Schutzzone (Zone III A) der Wasserfassung „Berkenbrück“
Die innere Grenze der Zone III A der Wasserfassung „Berkenbrück“ verläuft entlang der äußeren Grenze der Zone II.
Die Beschreibung der äußeren Grenze der Zone III A der Wasser fassung „Berkenbrück“ erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt in Berkenbrück am Mündungspunkt eines Weges in die Parkstraße mit den Koordinaten O: 34 41 574 N: 58 00 998.
Beginnend am Mündungspunkt eines Weges in die Parkstraße mit den Koordinaten O: 34 41 574 N: 58 00 998 in Höhe der Parkstraße 18c, Flur 2 der Gemarkung Berkenbrück, Flurstück 2/11 verläuft die äußere Grenze der Zone III A der Wasserfassung „Berkenbrück“ in der Flur 2 der Gemarkung Berkenbrück ca. 80 m in nördlicher Richtung entlang der Parkstraße bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 41 601 N: 58 01 072 auf der südlichen Grenze des Flurstücks 57, von dort ca. 12 m in westlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 57 und dann entlang einer gedachten geraden Linie, die Parkstraße querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 41 591 N: 58 01 074, von dort ca. 71 m in nordnordöstlicher Richtung entlang der Parkstraße bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 1/5 (Parkstraße 17a), von dort ca. 78 m in westnordwestlicher Richtung entlang den südsüdwestlichen Grenzen der Flurstücke 1/5, 1/9 und 1/6 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 1/6, von dort ca. 117 m in nordnordwestlicher Richtung entlang der westlichen Grenze der Flur 2 der Gemarkung Berkenbrück bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 1/2, von dort verläuft die Grenze der Zone III A in der Flur 1 der Gemarkung Berkenbrück ca. 62 m in nordwestlicher Richtung entlang der südwestlichen Grenze des Flurstücks 95/3, die Bahnstrecke Berlin – Frankfurt (Oder) querend, bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 95/3, von dort ca. 115 m in westlicher Richtung entlang der Bahnstrecke Berlin – Frankfurt (Oder) bis zur Querung des Hauptgrabens, von dort ca. 380 m in nördlicher Richtung entlang dem Hauptgraben bis zur östlich angrenzenden Wald-Wiesen-Grenze am nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 48 der Flur 41 der Gemarkung Fürstenwalde/Spree, von dort ca. 252 m in nordöstlicher Richtung entlang der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 48 der Flur 41 in der Gemarkung Fürstenwalde/Spree bis zu dessen nordöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 420 m in nordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum südöstlichen Eckpunkt der Forstabteilung 167a 1 , von dort ca. 122 m in nordnordwestlicher Richtung entlang dem Forstweg östlich des Flurstücks 46 der Flur 41 in der Gemarkung Fürstenwalde/Spree bis zur Forstwegekreuzung am nordwestlichen Eckpunkt der Forstabteilung 164h 2 , von dort ca. 137 m in östlicher Richtung entlang dem Forstweg nördlich der Forstabteilung 164h 2 bis zu deren nordöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 405 m in nördlicher Richtung entlang dem Forstweg, die Forstabteilung 164h 4 querend bis zur Mündung auf einen Forstweg, von dort ca. 70 m in südöstlicher Richtung entlang einem Forstweg bis zu einem nördlich mündenden kleinen Forstweg, von dort ca. 607 m in nordnordöstlicher Richtung entlang einem Forstweg westlich der Forstabteilungen 164i 1 und 164f 1 , die Forstabteilung 164f 2 querend, bis zu dessen Mündung auf einen anderen Forstweg an der 110-kV-Stromtrasse, von dort ca. 150 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang dem Forstweg nördlich der Forstabteilung 164f 2 bis zum Steinhöfler Weg, von dort ca. 327 m in südöstlicher Richtung entlang einem Forstweg, die Forstabteilung 164e querend, bis zum Heinersdorfer Fließ am Waldrand, von dort ca. 295 m in südlicher Richtung entlang dem Heinersdorfer Fließ bis zum östlichen Endpunkt des Forstweges südlich der Forstabteilung 164e, von dort ca. 860 m in südöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Kuhluchgraben an einem Stau querend bis zum nordwestlichen Endpunkt der 4. Rückegasse von Südwest der Forstabteilung 1508a 3 , von dort ca. 295 m in südwestlicher, dann ca. 52 m in südöstlicher, dann ca. 52 m in südwestlicher Richtung entlang der Feld-Wald-Grenze der Forstabteilung 1508a3 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten N: 58 01 787 O: 34 42 993, von dort ca. 70 m in südsüdwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zur nördlichen Waldspitze des Flurstücks 238 der Flur 1 der Gemarkung Berkenbrück, von dort ca. 69 m in südsüdöstlicher, dann ca. 30 m in östlicher und dann ca. 35 m in südöstlicher Richtung entlang der Waldgrenze bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 238 der Flur 1 der Gemarkung Berkenbrück an der Demnitzer Landstraße, von dort ca. 375 m in südwestlicher Richtung entlang der Demnitzer Landstraße bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 242/1 der Flur 1 der Gemarkung Berkenbrück, von dort ca. 70 m in südöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Demnitzer Landstraße querend, und dann entlang den nordöstlichen Grenzen der Flurstücke 298 und 297 der Flur 1 der Gemarkung Berkenbrück bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 297 der Flur 1 der Gemarkung Berkenbrück, von dort ca. 35 m in südwestlicher Richtung entlang der südöstlichen Grenze des Flurstücks 297 der Flur 1 der Gemarkung Berkenbrück bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 12 m in westlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Fichtestraße querend, bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 316 der Flur 1 der Gemarkung Berkenbrück, von dort ca. 140 m in südsüdwestlicher Richtung entlang einem Weg bzw. den ostsüdöstlichen Grenzen der Flurstücke 316, 315, 314, 313 und 312 der Flur 1 der Gemarkung Berkenbrück bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 312 der Flur 1 der Gemarkung Berkenbrück an einer Wegeecke, von dort ca. 10 m in südwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, einen Weg querend, bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 337 der Flur 1 der Gemarkung Berkenbrück, von dort ca. 75 m in südlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 337 der Flur 1 der Gemarkung Berkenbrück und dann entlang einer gedachten geraden Linie, die Bahnstrecke Berlin – Frankfurt (Oder) querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 42 683 N: 58 01 135 an der südlichen Grenze des Bahn-Flurstücks 95/3 der Flur 1 der Gemarkung Berkenbrück, von dort ca. 130 m in westlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Bahn-Flurstücks 95/3 der Flur 1 der Gemarkung Berkenbrück bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 19/13 der Flur 3 der Gemarkung Berkenbrück, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III A in der Flur 3 der Gemarkung Berkenbrück ca. 114 m in südsüdöstlicher Richtung entlang den ostnordöstlichen Grenzen der Flurstücke 19/13, 19/12 und 19/8 bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 19/8 an der Bahnhofstraße, von dort ca. 406 m in westsüdwestlicher Richtung entlang der Bahnhofstraße bis zum südlichen Eckpunkt des Flurstücks 615, von dort ca. 27 m in nordwestlicher Richtung entlang der südwestlichen Grenze des Flurstücks 615 bis zu dessen westlichem Eckpunkt, von dort ca. 35 m in südwestlicher, dann ca. 15 m in westsüdwestlicher Richtung entlang der Straße „An der Eismiete“ bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 626 an der Mündung in die Straße „An der Schlehenhecke“, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III A in der Flur 2 der Gemarkung Berkenbrück ca. 51 m in westsüdwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 261, von dort ca. 24 m in westnordwestlicher Richtung entlang der südsüdwestlichen Grenze des Flurstücks 262 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 14 m in südsüdwestlicher, dann ca. 27 m in westnordwestlicher und dann ca. 7 m in nordnordöstlicher Richtung entlang den Grenzen des Flurstücks 263 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 42 086 N: 58 00 840 am Buchenweg, von dort ca. 8 m in westnordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Buchenweg querend, bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 150, von dort ca. 21 m in westnordwestlicher Richtung entlang der südsüdwestlichen Grenze des Flurstücks 150 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 60 m in westnordwestlicher Richtung entlang einer Nutzungsartengrenze bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 41 999 N: 58 00 854 an der Lindenstraße, von dort ca. 14 m in südsüdwestlicher Richtung entlang der Lindenstraße bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 41 997 N: 58 00 841, von dort ca. 14 m in westnordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Lindenstraße querend, bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 103, von dort ca. 55 m in westnordwestlicher Richtung entlang der südsüdwestlichen Grenze des Flurstücks 103 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 3 m in nordnordöstlicher Richtung entlang der westnordwestlichen Grenze des Flurstücks 103 bis zum südöstlichen Ec kpunkt des Flurstücks 91/1, von dort ca. 67 m in westnordwestlicher Richtung entlang der südsüdwestlichen Grenze des Flurstücks 91/1 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt an der Kastanienallee, von dort ca. 12 m in nordnordöstlicher Richtung entlang der Kastanienallee bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 41 865 N: 58 00 875, von dort ca. 12 m in westnordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Kastanienallee querend, bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 91/5, von dort ca. 77 m in westlicher Richtung entlang den südlichen Grenzen der Flurstücke 91/5 und 71/3 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 71/3, von dort ca. 27 m in nordnordöstlicher Richtung entlang den westnordwestlichen Grenzen der Flurstücke 71/3 und 71/5 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 41 781 N: 58 00 911, von dort ca. 41 m in westnordwestlicher Richtung entlang dem Weg bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 41 741 N: 58 00 918 an der Wilhelmstraße, von dort ca. 40 m in nordnordöstlicher Richtung entlang der westnordwestlichen Grenze des Flurstücks 326 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 41 747 N: 58 00 957 an einem querenden Weg, von dort ca. 179 m in westnordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Wilhelmstraße querend, und dann entlang einem Weg bis zu dessen Mündungspunkt in die Parkstraße mit den Koordinaten O: 34 41 574 N: 58 00 998, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der äußeren Grenze der Zone III A der Wasserfassung „Berkenbrück“.
2.4 Weitere Schutzzone (Zone III B) der Wasserfassung „Berkenbrück“
Die Beschreibung der Grenze der Zone III B der Wasserfassung „Berkenbrück“ erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt am Mündungspunkt eines Forstweges auf den Forstweg südlich der Forstabteilung 166e1 an der 110-kV-Stromtrasse mit den Koordinaten O: 34 42 331 N: 58 03 243.
Beginnend am Mündungspunkt eines Forstweges auf den Forstweg südlich der Forstabteilung 166e1 an der 110-kV-Stromtrasse mit den Koordinaten O: 34 42 331 N: 58 03 243 verlä uft die Grenze der Zone III B der Wasserfassung „Berkenbrück“ ca. 160 m in westnordwestlicher Richtung entlang dem Forstweg südlich der Forstabteilung 166e1 bis zur Kreuzung eines Forstweges am südwestlichen Eckpunkt der Forstabteilung 166e1 , von dort ca. 794 m in nördlicher Richtung entlang dem Forstweg westlich der Forstabteilung 166e1, die Forstabteilungen 166e2 und 166e3 querend, bis zur östlichen Mündung in einen querenden Forstweg am nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 13 der Flur 1 der Gemarkung Berkenbrück, von dort ca. 170 m in östlicher Richtung entlang dem Forstweg an der nördlichen Grenze der Gemarkung Berkenbrück bis zu dessen Mündung auf den Steinhöfler Weg, von dort ca. 435 m in nördlicher Richtung entlang dem Berkenbrücker Weg bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 199 der Flur 2 in der Gemarkung Steinhöfel, von dort ca. 141 m in östlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Forstabteilung 1515a2 querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 42 765 N: 58 04 473 am Heinersdorfer Fließ, von dort ca. 25 m in südlicher Richtung entlang dem Heinersdorfer Fließ bis zu dessen Mündung in Hänschens See, von dort ca. 216 m in südlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Sees (Flurstück 13/11 der Flur 5 in der Gemarkung Steinhöfel) bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 42 759 N: 58 04 258 am nördlichen Waldrand der Forstabteilung 1510a2, von dort ca. 310 m in östlicher Richtung entlang dem Weg am Waldrand und die Forstabteilung 1510a2 querend, bis zum Heuweg, von dort ca. 100 m in nördlicher Richtung entlang dem Heuweg bis zur Forstwegemündung am nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 110 der Flur 5 in der Gemarkung Steinhöfel, von dort ca. 544 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang dem Forstweg an den nordöstlichen Grenzen der Flurstücke 110 und 111 bis zum östlichen Eckpunkt des Flurstücks 111, von dort ca. 40 m in südöstlicher Richtung entlang dem Forstweg bis zum westlichsten Eckpunkt des Flurstücks 100 der Flur 3 der Gemarkung Demnitz am nordöstlichen Eckpunkt der Forstabteilung 1509a1, von dort ca. 158 m in südöstlicher Richtung entlang dem Forstweg östlich des Flurstücks 159 der Flur 5 in der Gemarkung Steinhöfel bis zu dessen östlichem Eckpunkt an der Kreuzung des Feldweges nach Demnitz, von dort ca. 18 m in östlicher Richtung entlang dem Feldweg nach Demnitz bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 245 der Flur 2 in der Gemarkung Demnitz, von dort ca. 77 m in südlicher Richtung, dann ca. 190 m in westsüdwestlicher Richtung und dann ca. 217 m in südsüdöstlicher Richtung entlang der Waldgrenze bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 371 der Flur 2 in der Gemarkung Demnitz, von dort ca. 158 m in südlicher Richtung entlang einem Forstweg, die Forstabteilung 1507b7 querend, bis zur Mündung des Forstweges auf einen anderen Forstweg, von dort ca. 263 m in südsüdwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 43 674 N: 58 03 358 am Waldrand, von dort ca. 108 m in westsüdwestlicher Richtung, dann ca. 60 m in südlicher Richtung entlang dem Waldrand bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 43 571 N: 58 03 274, von dort ca. 196 m in südsüdwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, eine Ackerfläche und die 110-kV-Stromtrasse querend, bis zum nördlichen Eckpunkt des Flurstücks 20 der Flur 1 der Gemarkung Demnitz an einem Waldweg, von dort ca. 200 m in westsüdwestlicher Richtung ent-lang dem Forstweg südlich der Forstabteilung 1507a bis zum Kuhluchgraben, von dort ca. 910 m in südöstlicher, dann in südwestlicher Richtung entlang dem Kuhluchgraben bis zu einem Stau an der äußeren Grenze zur Zone III A, von dort ca. 1410 m in nordwestlicher Richtung entlang der äußeren Grenze der Zone III A bis zum Mündungspunkt eines Forstweges auf den Forstweg südlich der Forstabteilung 166e1 an der 110-kV-Stromtrasse mit den Koordinaten O: 34 42 331 N: 58 03 243, de m Ausgangspunkt der Beschreibung der Grenze der Zone III B der Wasserfassung „Berkenbrück“.
3. Abgrenzung der Schutzzonen für die Wasserfassungen „Am Wasserwerk“ und „Mittelgestell“
3.1 Fassungsbereich (Zone I) der Wasserfassungen „Am Wasserwerk“ und „Mittelgestell“
Die Grenzen der Zonen I der Wasserfassungen „Am Wasserwerk“ und „Mittelgestell“ verlaufen als Kreise mit einem
Radius von 10 m um die Brunnenstandorte als Mittelpunkte.
In der nachfolgenden Tabelle werden die Brunnen aufgeführt, die die Ausgangspunkte der vorstehenden Beschreibung der Zonen I der Wasserfassungen „Am Wasserwerk“ und „Mittelgestell“ bilden.
Wasserfassung
Brunnennummer
Ost-Wert (m)
Nord-Wert (m)
Am Wasserwerk
BrE1WW
34 39 116
58 00 548
Am Wasserwerk
BrE2WW
34 39 339
58 00 532
Mittelgestell
Br1MG
34 39 139
58 00 907
Mittelgestell
Br2MG
34 39 235
58 00 896
Mittelgestell
Br3MG
34 39 341
58 00 883
Mittelgestell
Br4MG
34 39 440
58 00 870
Mittelgestell
Br5MG
34 39 535
58 00 859
Mittelgestell
Br3MGneu
34 39 144
58 00 935
Mittelgestell
Br4MGneu
34 39 241
58 00 924
Mittelgestell
Br5MGneu
34 39 341
58 00 911
Mittelgestell
Br6MGneu
34 39 426
58 00 899
Von den Zonen I werden die Flurstücke 87/1, 140, 329 und 335 der Flur 45 in der Gemarkung Fürstenwalde/Spree teilweise erfasst.
3.2 Engere Schutzzone (Zone II) der Wasserfassungen „Am Wasserwerk“ und „Mittelgestell“
Die inneren Grenzen der Zone II der Wasserfassungen „Am Wasserwerk“ und „Mittelgestell“ verlaufen entlang den Grenzen der Zonen I der Wasserfassungen „Am Wasserwerk“ und „Mittelgestell“.
Die Beschreibung der äußeren Grenze der Zone II der Wasserfassungen „Am Wasserwerk“ und „Mittelgestell“ erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt an der Kreuzung der Bundesstraße 168 (B 168) und der Landestraße 38 (Berkenbrücker Chaussee).
Beginnend an der Kreuzung der Bundesstraße 168 (B 168) und der Landestraße 38 (Berkenbrücker Chaussee) verläuft die äußere Grenze der Zone II der Wasserfassungen „Am Wasserwerk“ und „Mittelgestell“ ca. 570 m in nördlicher Richtung entlang der B 168 bis zur östlich gelegenen Mündung des Forstweges nördlich der Forstabteilung 99a 1 , von dort ca. 375 m in südsüdöstlicher Richtung entlang diesem Forstweg bis zur Forstwegekreuzung am nordöstlichen Eckpunkt der Forstabteilung 99a1, von dort ca. 269 m in ostsüdöstlicher Richtung, dann ca. 107 m in nordöstlicher Richtung entlang einem Forstweg, die Forstabteilung 98a1 querend, bis zur Mündung in einen querenden Forstweg an der östlichen Grenze der Forstabteilung 98a1, von dort ca. 650 m in südlicher Richtung entlang dem Forstweg westlich der Forstabteilungen 98 und 91 bis zur L 38, von dort ca. 195 m in westnordwestlicher Richtung entlang der L 38 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 39 405 N: 58 00 457, von dort ca. 63 m in südlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die L 38 querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 39 406 N: 58 00 393 an einer Waldschneise, von dort ca. 562 m in westlicher Richtung ent lang einer Rückegasse und der südlichen Grenze der Forstabteilung 93a2 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 38 854 N: 58 00 497, von dort ca. 127 m in nordnordöstlicher Richtung entlang der B 168 bis zur Kreuzung mit der L 38, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der äußeren Grenze der Zone II der Wasserfassungen „Am Wasserwerk“ und „Mittelgestell“.
Von der Zone II werden die folgenden Flurstücke der Gemarkung Fürstenwalde/Spree, Flur 45 vollständig oder teilweise (tw.) erfasst:
87/1 (tw.), 140 (tw.), 281, 282, 286 (tw.), 288 (tw.), 289 (tw.), 292 (tw.), 300, 306 (tw.), 307, 329 (tw.), 330 (tw.), 335 (tw.), 350 (tw.), 391 (tw.) und 393 (tw.).
3.3 Weitere Schutzzone (Zone III A) der Wasserfassungen „Am Wasserwerk“ und „Mittelgestell“
Die Beschreibung der Grenze der Zone III A der Wasserfassungen „Am Wasserwerk“ und „Mittelgestell“ erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt am südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 301 der Flur 45 der Gemarkung Fürstenwalde/Spree östlich der B 168.
Beginnend am südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 301 der Flur 45 der Gemarkung Fürstenwalde/Spree verläuft die Grenze der Zone III A der Wasserfassungen „Am Wasserwerk“ und „Mittelgestell“ in der Flur 45 der Gemarkung Fürstenwalde/Spree ca. 100 m in westlicher Richtung, entlang den südlichen Grenzen des Flurstücks 301 und dann entlang einer gedachten geraden Linie und dann entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 203 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 38 838 N: 58 00 956 an der Straße „Gewerbeparkring“, von dort ca. 351 m in nordwestlicher Richtung entlang der Straße „Gewerbeparkring“ bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 38 674 N: 58 01 233 am Nordende der Straßenkurve, von dort ca. 433 m in nördlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Bahnstrecke Berlin – Frankfurt (Oder) querend, bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 360 am südlichen Endpunkt des Buschgartenweges, von dort ca. 189 m in nördlicher Richtung entlang dem Buschgartenweg bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 14, von dort ca. 103 m in nordwestlicher Richtung entlang der Grenze des Flurstücks 360 bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 4, von dort ca. 56 m in nordnordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 38 643 N: 58 01 952 an der südlichen Grenze der Bahnstrecke Bad-Saarow – Fürstenwalde/ Spree, von dort ca. 100 m in östlicher Richtung entlang der Bahnstrecke bis zum Bahnübergang, von dort ca. 35 m in ostnordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Bahnstrecke querend, und dann ca. 221 m entlang der nord- nordwestlichen Grenze des Flurstücks 362 bis zu dessen nord östlichem Eckpunkt, von dort ca. 200 m in östlicher Richtung entlang dem Wanderweg nördlich der Forstabteilung 106a 4 bis zur B 168, von dort ca. 904 m in ostnordöstlicher Richtung entlang der südlichen Grenze eines Weges (südliche Grenzen der Flurstücke 323, 410, 412 der Flur 45 und der Flurstücke 88 und 89 der Flur 41 der Gemarkung Fürstenwalde/Spree) bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 39 800 N: 58 02 170 an der Mündung eines nördlich abzweigenden Forstweges, von dort ca. 260 m in nordnordöstlicher Richtung entlang dem Forstweg, die Forstabteilungen 110a1 und 110a 2 querend, bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 9 der Flur 41 an einer Forstwegekreuzung, von dort ca. 330 m in nördlicher Richtung entlang dem Forstweg östlich der Forstabteilung 109b 5 bis zur 110-kV-Stromtrasse, von dort ca. 270 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang der 110-kV-Stromtrasse bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 40 273 N: 58 02 648 an einer Forstwegekreuzung, von dort ca. 204 m in nördlicher Richtung entlang einem Forstweg, die Forstabteilung 170a querend, bis zum Hauptgraben, von dort ca. 767 m in südöstlicher Richtung entlang dem Hauptgraben bis zu einem südwestlich abzweigenden Forstweg am östlichen Eckpunkt der Forstabteilung 103c 5 , von dort ca. 365 m in südwestlicher Richtung entlang dem Forstweg südöstlich der Forstabteilungen 103c 5 und 103c 4 bis zur Mündung auf einen querenden Forstweg, von dort ca. 60 m in westlicher Richtung entlang einem Forstweg bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 40 531 N: 58 02 075 an einer Forstwegekreuzung, von dort ca. 380 m in südsüdöstlicher Richtung entlang dem Forstweg an der westlichen Grenze des Flurstücks 70 der Flur 45 der Gemarkung Fürstenwalde/Spree bis zu dessen Mündung auf einen querenden Forstweg, von dort ca. 205 m in westlicher Richtung entlang dem Forstweg südlich der Forstabteilung 103b bis zu deren südwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 360 m in südlicher Richtung entlang dem Forstweg der Forstabteilung 104 bis zur Bahnstrecke Berlin – Frankfurt (Oder), von dort ca. 61 m in südlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Bahnstrecke Berlin – Frankfurt (Oder) querend, bis zum Forstweg am nordöstlichen Eckpunkt der Forstabteilung 96b 2 , von dort ca. 625 m in südlicher Richtung entlang dem Forstweg östlich der Forstabteilung 96 bis zu einer Forstwegekreuzung am südöstlichen Eckpunkt der Forstabteilung 96, von dort ca. 380 m in westnordwestlicher Richtung entlang dem Forstweg südlich der Forstabteilung 96 bis zu deren südwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 470 m in südlicher Richtung entlang dem Forstweg östlich der Forstabteilung 90 bis zu deren südwestlichem Eckpunkt an der L 38, von dort ca. 355 m in westlicher Richtung entlang der L 38 bis zum südwestlichen Eckpunkt der Forstabteilung 90, von dort ca. 650 m in nördlicher Richtung, dann ca. 761 m in westlicher Richtung entlang der äußeren Grenze der Zone II bis zur B 168, von dort ca. 245 m in südlicher Richtung entlang der B 168 bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 301 der Flur 45 der Gemarkung Fürstenwalde/Spree östlich der B 168, de m Ausgangspunkt der Beschreibung der Grenze der Zone III A der Wasserfassungen „Am Wasserwerk“ und „Mittelgestell“.
3.4 Weitere Schutzzone (Zone III B) der Wasserfassungen „Am Wasserwerk“ und „Mittelgestell“
Die Beschreibung der Grenze der Zone III B der Wasserfassungen „Am Wasserwerk“ und „Mittelgestell“ beginnt an einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 38 643 N: 58 01 952 an der südlichen Grenze der Bahnstrecke Bad-Saarow – Fürstenwalde/Spree und erfolgt im Uhrzeigersinn.
Beginnend an einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 38 643 N: 58 01 952 an der südlichen Grenze der Bahnstrecke BadSaarow –Fürstenwalde/Spree verläuft die Grenze der Zone III B der Wasserfassungen „Am Wasserwerk“ und „Mittelgestell“ ca. 30 m in nordnordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Bahnstrecke Bad-Saarow – Fürstenwalde/Spree querend, bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 51 der Flur 44 in der Gemarkung Fürstenwalde/Spree, von dort verläuft die Grenze der Zone III B in der Flur 44 in der Gemarkung Fürstenwalde/Spree entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 51 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt am Buschgartenweg, von dort ca. 10 m in nordnordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Buschgartenweg querend, bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 55 an der Wald-Feld-Grenze, von dort ca. 208 m in nordnordöstlicher Richtung entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 55 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt an der B 168, von dort ca. 200 m in westnordwestlicher Richtung entlang der B 168 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 56, von dort 31 m entlang der westnordwestlichen Grenze des Flurstücks 56, die B 168 querend, bis zu dessen nördlichstem Eckpunkt, von dort ca. 80 m in westnordwestlicher Richtung entlang der B 168 bis zum westlichen Eckpunkt des Flurstücks 76 der Flur 41, von dort ca. 38 m in ostnordöstlicher Richtung entlang der nordnordwestlichen Grenze des Flurstücks 76 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 159, von dort verläuft die Grenze der Zone III B in der Flur 43 der Gemarkung Fürstenwalde/Spree ca. 156 m in nordnordwestlicher Richtung entlang der westsüdwestlichen Grenze des Flurstücks 159 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt am verlängerten Feldweg „Ausbau-Ost“, von dort entlang den südlichen und westnordwestlichen Grenzen des Flurstücks 256 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt an einem Graben, von dort ca. 188 m in nordnordöstlicher Richtung entlang der westnordwestlichen Grenze des Flurstücks 192 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt am Fürstenwalder Graben, von dort ca. 180 m in östlicher Richtung entlang dem Fürstenwalder Hauptgraben bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 183, von dort ca. 211 m in nordnordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Fürstenwalder Graben querend, und dann entlang der nordnordwestlichen Grenze des Flurstücks 210 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt an einem Forstweg, von dort ca. 70 m in östlicher Richtung entlang dem Forstweg südlich der Forstabteilung 111c 1 (Dorfstelle) bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 214, von dort ca. 119 m in nördlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Forstabteilung 111c1 querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 38 759 N: 58 03 120 an dem Graben nördlich des Waldes, von dort ca. 146 m in nordnordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 185/1 der Flur 2 in der Gemarkung Neuendorf im Sande, von dort entlang den westlichen und nördlichen Grenzen des Flurstücks 185/1 bis zu dessen nordöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 11 m in südlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 185/1 bis zum südwestlichen Eckpunkt der Forstabteilung 1520a 3 , von dort ca. 108 m in östlicher, dann ca. 64 m in nördlicher Richtung entla ng den südlichen und östlichen Grenzen der Forstabteilung 1520a 3 bis zu deren nordöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 238 m in südöstlicher Richtung entlang dem Forstweg südlich der Forstabteilung 1520a 4 und 1520a 1 bis zum südwestlichen Eckpunkt der Forstabteilung 1519a 8 , von dort ca. 270 m in nördlicher Richtung entlang dem Forstweg westlich der Forstabteilung 1519a 8 bis zur Mündung in die Siedlungsstraße von Kienholzloos, von dort ca. 107 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang dem verlängerten Siedlungsweg nördlich der Forstabteilung 1519a 8 bis zu einer nördlich einmündenden Rückegasse, von dort ca. 222 m in nördlicher Richtung entlang der Rücke-g asse, die Forstabteilung 1519a 7 querend, bis zur Mündung in den Forstweg nördlich der Forstabteilung 1519, von dort ca. 11 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang dem Forstweg nördlich der Forstabteilung 1519 bis zur nördlichen Mündung des Forstweges am südwestlichen Eckpunkt der Forstabteilung 1523a 5 , von dort ca. 121 m in nordnordöstlicher Richtung entlang dem Forstweg westlich der Forstabteilung 1523a 5 bis zu deren nordwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 872 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang dem Forstweg nördlich der Forstabteilung 1523a 5 , die Forstabteilung 1523a 1 querend, bis zum Forstweg an der ostsüdöstlichen Grenze der Forstabteilung 1524, von dort ca. 26 m in nordnordöstlicher Richtung entlang dem Forstweg östlich der Forstabteilung 1522a 1 bis zu deren nordwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 254 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang dem Forstweg südsüdwestlich der Forstabteilung 1522a 2 bis zu einem nach Nordnordost abzweigenden Forstweg, von dort ca. 131 m in nordnordöstlicher Richtung entlang dem Forstweg bis zu einer Wegegabelung, von dort ca. 534 m in nordnordöstlicher Richtung entlang dem Weg bis zur Mündung des Weges zum Großen Krummpfuhl, von dort ca. 366 m in südöstlicher Richtung entlang diesem Weg bis zum Großen Krummpfuhl, von dort ca. 75 m in südöstlicher Richtung entlang dem südwestlichen Ufer des Großen Krummpfuhls bis zur ostsüdöstlichen Grenze der Gemarkung Neuendorf im Sande, von dort ca. 820 m in südsüdwestlicher Richtung entlang diesen Gemarkungsgrenzen bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 96 der Flur 2 in der Gemarkung Neuendorf im Sande, von dort ca. 193 m in westnordwestlicher Richtung entlang dem Forstweg an der südsüdwestlichen Grenze des Flurstücks 96 bis zu einem querenden Forstweg, von dort ca. 272 m in südlicher Richtung entlang dem Forstweg westlich der Forstabteilungen 1517b 4 und 1517b 2 bis zum Kreuzungspunkt des Abflussgrabens südlich des Kleinen Krummpfuhls, von dort ca. 1275 m in südsüdwestlicher Richtung entlang dem Abflussgraben des Kleinen Krummpfuhls bis zu dessen Mündung in den Hauptgraben, von dort ca. 122 m in nordwestlicher Richtung entlang dem Hauptgraben bis zu einem südwestlich abzweigenden Forstweg am östlichen Eckpunkt der Forstabtei lung 103c 5 , von dort ca. 2972 m entlang der Grenze der Zone III A bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 38 643 N: 58 01 952, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der Grenze der Zone III B der Wasserfassungen „Am Wasserwerk“ und „Mittelgestell“.