Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Jüterbog
VO-ID212402Anlage 1
Abgrenzung der Schutzzonen
1. Vorbemerkung
Das Wasserwerk Jüterbog des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Jüterbog-Fläming befindet sich ca. 1 km nordwestlich des historischen Stadtkerns von Jüterbog südlich der Weinberge. Die Wasserfassungen liegen ca. 20 bis 200 m östlich und südöstlich des Wasserwerkes. Die vier neuen Brunnen liegen innerhalb des eingezäunten Wasserwerksgeländes. Der Brunnen 21 liegt südöstlich, unmittelbar angrenzend an das Wasserwerksgelände.
Hinweis: Alle in der Anlage 1 genannten Nord- und Ostwerte sind UTM-Koordinaten im System ETRS 89.
Die im Folgenden genannten Verkehrswege und Fließgewässer sind selbst nicht Bestandteil der Schutzzonen, soweit sie deren Begrenzung bilden und in der Beschreibung nichts anderes bestimmt ist.
2. Fassungsbereich (Zone I)
Die Grenzen der Zonen I verlaufen als Kreise mit einem Radius von 10 m um die Brunnenstandorte als Mittelpunkte.
In der nachfolgenden Tabelle werden die Brunnen aufgeführt, die die Ausgangspunkte der vorstehenden Beschreibung der Zonen I bilden.
Brunnennummer
Ost-Wert (m)
Nord-Wert (m)
21
33 67 656
57 62 399
23
33 67 574
57 62 493
24
33 67 583
57 62 443
25
33 67 622
57 62 450
26
33 67 562
57 62 544
Die Flurstücke 311 und 314/4 der Flur 39 der Gemarkung Jüterbog werden von den Zonen I teilweise erfasst.
3. Engere Schutzzone (Zone II)
Die Zone II befindet sich in der Gemarkung Jüterbog.
Die inneren Grenzen der Zone II verlaufen entlang den Grenzen der Zonen I.
Die Beschreibung der äußeren Grenze der Zone II erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt an der Mündung der Bischof-Wichmann-Straße in die Straße „Weinberge“.
Beginnend an der Mündung der Bischof-Wichmann-Straße in die Straße „Weinberge“ verläuft die äußere Grenze der Zone II ca. 47 m in südsüdöstlicher Richtung entlang der westsüdwestlichen Grenze des Straßenflurstücks 274/13 der Flur 39 bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 308 der Flur 39 an der Mündung des Weges nördlich des Wasserwerksgeländes in die Bischof-Wichmann-Straße, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone II in der Flur 6 ca. 50 m in südlicher Richtung entlang den östlichen Grenzen der Flurstücke 193, 191/1, 188/1 und 187 (Bischof-Wichmann-Straße) bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 187, von dort ca. 14 m in südöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Bischof-Wichmann-Straße querend, bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 48 an der Mündung der Triftstraße, von dort ca. 247 m in südlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Grabens 087.6.1 bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 113, von dort ca. 13 m in südwestlicher Richtung entlang den südöstlichen Grenzen der Flurstücke 113, 196 und 69, die Bischof-Wichmann-Straße querend, bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 164, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone II in der Flur 3 ca. 40 m in südlicher Richtung entlang der westlichen Grenze der Bischof-Wichmann-Straße, den Graben 45 querend, bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 1/5 des südlichen Wilhelm-Kempff-Weges, von dort ca. 73 m in westnordwestlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 1/5 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone II in der Flur 38 ca. 113 m in westnordwestlicher und dann ca. 71 m in südwestlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 28 am Wilhelm-Kempff-Weg bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 25, von dort ca. 121 m in nordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Graben 45 querend, und dann entlang der westsüdwestlichen Grenze des Flurstücks 6/1 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 3 m in nordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 314/2 der Flur 39, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone II in der Flur 39 ca. 70 m in nordwestlicher, dann ca. 165 m in nordnordöstlicher Richtung entlang den Grenzen des Flurstücks 314/2 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 14 m in nordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 291, von dort ca. 38 m in nordnordöstlicher Richtung entlang der westnordwestlichen Grenze des Flurstücks 291 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 67 451 N: 57 62 640, von dort ca. 25 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, das Flurstück 291 querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 67 475 N: 57 62 635 auf der ostsüdöstlichen Grenze des Flurstücks 291, von dort ca. 25 m in nordnordöstlicher Richtung entlang der westnordwestlichen Grenze des Flurstücks 292 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt an der Straße „Weinberge“, von dort ca. 194 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang der Straße „Weinberge“ bis zur Mündung der Bischof-Wichmann-Straße, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der äußeren Grenze der Zone II.
Folgende Flurstücke der Gemarkung Jüterbog liegen vollständig oder teilweise (tw.) in der Schutzzone II:
Flur 3:
Flurstücke 1/1, 1/2, 1/3, 1/4, 1/5 und 6/1
Flur 6:
Flurstücke 49, 52, 67, 68 (tw.), 69 (tw.), 85, 99, 100, 112, 113, 161/1, 163/1, 164 bis 169, 170/1, 170/2, 171/1, 171/2, 172 bis 185, 186 (tw.), 187, 188/1, 188/2, 188/3, 188/4, 188/5, 191/1, 191/2, 191/3, 191/4, 192, 193, 194 (tw.), 195, 196 und 197
Flur 38:
Flurstücke 2/2 (tw.), 4/1, 4/2, 6/1, 8/1 und 28 (tw.)
Flur 39:
Flurstücke 291 (tw.), 292 bis 305, 306/1, 306/2, 307, 308, 309, 310, 311 (tw.), 312, 314/2, 314/3, 314/4 (tw.), 315 (tw.) und 332/2 (tw.).
4. Weitere Schutzzone (Zone III A)
Die Zone III A befindet sich in der Gemarkung Jüterbog.
Die innere Grenze der Zone III A verläuft entlang der äußeren Grenze der Zone II.
Die Beschreibung der äußeren Grenze der Zone III A erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt an der Mündung der Turmstraße in die Straße „Weinberge“ (südwestlicher Eckpunkt des Flurstücks 199/3 der Flur 39).
Beginnend an der Mündung der Turmstraße in die Straße „Weinberge“ verläuft die äußere Grenze der Zone III A in der Flur 39 ca. 61 m in östlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze der Straße "Weinberge" (Flurstück 274) bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 194/6, von dort ca. 77 m in nördlicher Richtung entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 194/6 bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 197, von dort ca. 38 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, das Flurstück 194/6 querend, bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 194/2, von dort ca. 45 m in östlicher Richtung entlang den nördlichen Grenzen der Flurstü-cke 194/2, 608, 607 und 606 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 67 437 N: 57 62 758, von dort ca. 21 m in nördlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, das Flurstück 610 querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 67 438 N: 57 62 779, von dort ca. 9 m in östlicher, dann ca. 8 m in nördlicher und dann ca. 20 m in östlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 610 bis zu dessen nordöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 50 m in nördlicher Richtung entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 167/3 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 37 m in östlicher Richtung entlang den nördlichen Grenzen der Flurstücke 167/3 und 164/1 bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 164/1, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III A in der Flur 9 ca. 6 m in südöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 45, von dort ca. 23 m in östlicher Richtung entlang den südlichen Grenzen der Flurstücke 45 und 49 bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 49, von dort ca. 145 m in östlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, das Flurstück 1/13 querend, bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 1/5, von dort ca. 63 m in östlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 1/5 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 24 m in ostnordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 21 der Flur 10, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III A in der Flur 10 ca. 13 m in östlicher, dann ca. 26 m in südlicher Richtung entlang den Grenzen des Flurstücks 21 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 46 m in östlicher Richtung entlang den nördlichen Grenzen der Flurstücke 61 und 58 bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 58, von dort ca. 19 m in südlicher Richtung entlang den östlichen Grenzen der Flurstücke 58 und 59 bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 18/1, von dort ca. 44 m in östlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 18/1 und dann entlang einer gedachten geraden Linie, das Flurstück 57 querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 67 869 N: 57 62 818 auf der östlichen Grenze des Flurstücks 57, von dort ca. 28 m in südlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 57 bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 14/6, von dort ca. 19 m in östlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 14/6 bis zu dessen nordöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 5 m in nördlicher, dann ca. 19 m in östlicher und dann ca. 15 m in südlicher Richtung entlang der Grenze des Flurstücks 12/6 bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 11, von dort ca. 15 m in östlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 10/1 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 8 m in nordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 10/3, von dort ca. 42 m in östlicher Richtung entlang den nördlichen Grenzen der Flurstücke 10/4 und 7/2 bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 7/2, von dort ca. 45 m in südlicher Richtung entlang den östlichen Grenzen der Flurstücke 7/2 und 50 bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 50 an der Mündung des Lindenweges in die Straße „Weinberge“, von dort ca. 30 m in südöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Straße „Weinberge“ (Flurstück 60/1 der Flur 11) querend, bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 27 der Flur 8, von dort ca. 56 m in ostnordöstlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze der Flur 8 bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 30 der Flur 8, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III A in der Flur 8 ca. 107 m in südlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 30 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 26 m in östlicher Richtung entlang den nördlichen Grenzen der Flurstücke 22, 23 und 24 bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 24, von dort ca. 21 m in östlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, das Flurstück 41 querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 68 110 N: 57 62 635, von dort ca. 44 m in südlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 41 bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flur-stücks 42/1, von dort ca. 25 m in östlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 42/1 und dann entlang einer gedachten geraden Linie, das Flurstück 42/4 querend, bis zu einem Punkt mit Koordinaten O: 33 68 130 N: 57 62 588 auf der westlichen Grenze des Flurstücks 43, von dort ca. 24 m in südlicher Richtung entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 43 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 10 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang der nordnordöstlichen Grenze des Flurstücks 13 der Flur 7 bis zu dessen nordöstlichem Eckpunkt, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III A in der Flur 7 ca. 2 m in südlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 13 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 14 m in südöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Grünstraße querend, bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 27, von dort ca. 26 m in südöstlicher Richtung entlang der Grünstraße bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 33, von dort ca. 21 m in südsüdwestlicher Richtung entlang der ostsüdöstlichen Grenze des Flurstücks 33 bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 34, von dort ca. 10 m in ostsüdöstlicher und dann ca. 6 m in südsüdwestlicher Richtung entlang den Grenzen des Flurstücks 34 bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 38/1, von dort ca. 18 m in ostsüdöstlicher und dann ca. 32 m in südsüdwestlicher Richtung entlang den Grenzen des Flurstücks 38/1 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt an der Heffterstraße, von dort ca. 23 m in südöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Heffterstraße querend, bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 71, von dort ca. 45 m in südöstlicher Richtung entlang den nordöstlichen Grenzen der Flurstücke 71, 70 und 69 bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 69, von dort ca. 46 m in südsüdwestlicher Richtung entlang der ostsüdöstlichen Grenze des Flurstücks 69 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt an der Triftstraße, von dort ca. 18 m in südsüdöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Triftstraße querend, bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 113, von dort ca. 19 m in südöstlicher Richtung entlang der Triftstraße bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 114, von dort ca. 50 m in südsüdwestlicher Richtung entlang der südsüdöstlichen Grenze des Flurstücks 114 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt am Hutungsweg, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III A in der Flur 5 ca. 8 m in südlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Hutungsweg querend, bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 60, von dort ca. 20 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang dem Hutungsweg bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 60, von dort ca. 54 m in südsüdwestlicher Richtung entlang den ostsüdöstlichen Grenzen der Flurstücke 60 und 59 und dann entlang einer gedachten geraden Linie, den Graben 45 querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 68 227 N: 57 62 231, von dort ca. 14 m in östlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 84 (Graben 45) bis zu dessen nordöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 44 m in südlicher Richtung entlang den östlichen Grenzen der Flurstücke 84, 85 und 86 bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 86 an der Friedrich-Ebert-Straße, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III A in der Flur 15 ca. 14 m in südsüdwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Friedrich-Ebert-Straße querend, bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 6/2, von dort ca. 62 m in südlicher Richtung entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 6/2 und dann entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 4 bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 4 am Graben 44, von dort ca. 9 m in westlicher Richtung entlang dem Gaben 44 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 68 225 N: 57 62 111 auf der südlichen Grenze des Flurstücks 4, von dort ca. 59 m in südsüdöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Graben 44 querend, und dann entlang der ostnordöstlichen Grenze des Flurstücks 31 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt an der Schillerstraße, von dort ca. 20 m in westsüdwestlicher Richtung entlang der Schillerstraße bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 173, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III A in der Flur 4 ca. 16 m in südwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Schillerstraße (Flurstück 117/5) querend, bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 128/3, von dort ca. 28 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang den ostnordöstlichen Grenzen der Flurstücke 128/3 und 128/1 bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 128/1 an der Straße „Am Zinnaer Tor“, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III A in der Flur 1 ca. 12 m in südwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Straße „Am Zinnaer Tor“ querend, bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 550, von dort ca. 17 m in westlicher Richtung entlang der Straße „Am Zinnaer Tor“ bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 549, von dort ca. 46 m in südlicher und dann ca. 17 m in westsüdwestlicher Richtung entlang den Grenzen des Flurstücks 549 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 28 m in südsüdöstlicher und dann ca. 10 m in westsüdwestlicher Richtung entlang den Grenzen des Flurstücks 181/2 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 25 m in westsüdwestlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 183/2 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 18 m in südlicher Richtung entlang den östlichen Grenzen der Flurstücke 183/5 und 183/10 bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 183/10, von dort ca. 19 m in westsüdwestlicher Richtung entlang der südsüdöstlichen Grenze des Flurstücks 183/10 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt an der Straße „Wursthof“, von dort ca. 31 m in südsüdöstlicher und ca. 11 m in westsüdwestlicher Richtung entlang dem Flurstück 186/1 (Straße „Wursthof“) bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt am Beginn der Mönchenstraße, von dort ca. 19 m in südsüdöstlicher Richtung entlang der ostnordöstlichen Grenze des Flurstücks 128/8, die Mönchenstraße querend, bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 68 m in westsüdwestlicher Richtung entlang den Grenzen des Flurstücks 128/8 (Mönchenstraße) bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 524, von dort ca. 42 m in südsüdöstlicher und ca. 12 m in westlicher Richtung entlang der Grenze des Flurstücks 524 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 14 m in südlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 350 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 49 m in westsüdwestlicher Richtung entlang den südsüdöstlichen Grenzen der Flurstücke 350, 346, 226 und 469 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 469, von dort ca. 6 m in westlicher, dann ca. 30 m in südlicher und dann ca. 13 m in westlicher Richtung entlang den Grenzen des Flurstücks 470 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 21 m in südsüdöstlicher und dann ca. 13 m in westsüdwestlicher Richtung entlang den Grenzen des Flurstücks 468 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt an der Pferdestraße, von dort ca. 30 m in südwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Pferdestraße querend, bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 46, von dort ca. 100 m in südlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 46 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt an der Straße „Hinter der Mauer“, von dort ca. 31 m in südlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Straße „Hinter der Mauer“ querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 68 008 N: 57 61 544 auf der südlichen Grenze des Flurstücks 257 der Flur 29 am Weg „Südhag“, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III A in der Flur 29 ca. 35 m in westlicher Richtung entlang der Straße „Südhag“ bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 67 974 N: 57 61 542 auf der südlichen Grenze des Flurstücks 257, von dort ca. 31 m in südlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Straße „Südhag“ querend, und dann entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 339 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 95 m in südsüdwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 241, von dort ca. 2 m in südlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 241 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 110 m in südsüdwestlicher Richtung entlang der ostsüdöstlichen Grenze des Flurstücks 236 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 188 m in südsüdwestlicher Richtung entlang der ostsüdöstlichen Grenze des Flurstücks 231 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 51 m in nordwestlicher Richtung entlang den südwestlichen Grenzen der Flurstücke 231 und 232 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 232, von dort ca. 10 m in südlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Feldweg südöstlich des Rohrteiches querend, bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 180/2 der Flur 32, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III A in der Flur 32 ca. 160 m in südsüdwestlicher Richtung entlang der südsüdwestlichen Grenze des Flurstücks 180/2 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt am Weg nördlich des Friedhofes, von dort ca. 68 m in westnordwestlicher Richtung entlang den südsüdwestlichen Grenzen der Flurstücke 180/2, 178/2 und 179, den Südweg querend, bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 179, von dort ca. 55 m in südsüdwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Waldauer Weg querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 67 667 N: 57 60 974, von dort ca. 365 m in südsüdwestlicher Richtung entlang der westlichen Grenze des Waldauer Weges (Flurstücke 400, 193 und 401), bis zum nördlichen Eckpunkt des Flurstücks 192, von dort ca. 733 m in südwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, eine ehemalige WGT-Liegenschaft querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 67 028 N: 57 60 086 an einem unbefestigten Weg, von dort ca. 450 m in nordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Dennewitzer Straße querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 66 691 N: 57 60 409, von dort ca. 20 m in südwestlicher Richtung entlang der Dennewitzer Straße bis zum nördlichen Eckpunkt des Flurstücks 415 der Flur 32, von dort ca. 2 263 m in südwestlicher, dann in nordwestlicher und dann in nordöstlicher Richtung entlang dem Bahngleis und entlang der Bahnstrecke Jüterbog – Leipzig bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 65 577 N: 57 61 631 an der Bahnunterführung, von dort ca. 392 m in ostnordöstlicher und dann in südöstlicher Richtung entlang einem Feldweg bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 65 948 N: 57 61 632, von dort ca. 753 m in nordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, eine Ackerfläche querend, bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 395 der Flur 32, von dort ca. 30 m in ostnordöstlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze der Flur 32 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 57 der Flur 36 an der Grenze der Kleingartenanlage des Vereins „Jüterbog – Kappan e.V.“, von dort ca. 30 m in nordnordöstlicher Richtung entlang der westnordwestlichen Grenze der Flur 36 bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 35/3 der Flur 36, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III A in der Flur 36 ca. 14 m in östlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 35/3 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 31, von dort 50m entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 31 bis zum nordwestlichen Eckpunkt, von dort ca. 37 m in östlicher Richtung entlang den Grenzen der Flurstücke 31 und 32 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 27, von dort 45 m entlang in nordnordöstlicher und dann ca. 16 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang den Grenzen des Flurstücks 27 bis zu dessen nordöstlichem Eckpunkt, von dort 12m entlang einer gedachten geraden Linie bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 8, von dort ca. 58 m in nordnordöstlicher Richtung entlang der westnordwestlichen Grenze des Flurstücks 8 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 33 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang den nordnordöstlichen Grenzen der Flurstücke 8 und 9 bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 9, von dort ca. 42 m in nordnordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 3/3, von dort ca. 31 m in nordnordöstlicher Richtung entlang der westnordwestlichen Grenze des Flurstücks 3/3 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt an der Schloßstraße, von dort ca. 24 m in nördlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Schloßstraße querend, bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 195 der Flur 37, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III A in der Flur 37 ca. 54 m in nordnordöstlicher und dann ca. 30 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang den Grenzen des Flurstücks 195 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 199, von dort ca. 50 m in nordnordöstlicher Richtung entlang der nordnordwestlichen Grenze bis zum nordwestli-chen Eckpunkt des Flurstücks 199 an der Richard-Wagner-Straße, von dort ca. 12 m in nordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Richard-Wagner-Straße querend, bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 154/2 der Flur 37, von dort ca. 31 m in nordnordöstlicher Richtung entlang den westnordwestlichen Grenzen der Flurstücke 154/2 und 156/1 bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 156/1, von dort ca. 16 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang der nordnordöstlichen Grenze des Flurstücks 156/1 bis zu dessen nordöstlichem Eckpunkt an der Franz-Liszt-Straße, von dort ca. 159 m in nördlicher Richtung entlang der westlichen Grenze der Franz-Liszt-Straße (Flurstück 157) bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt am Wilhelm-Kempff-Weg, von dort ca. 36 m in östlicher Richtung entlang den nördlichen Grenzen der Flur 37 bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 158/1 der Flur 37, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III A in der Flur 38 ca. 21 m in nördlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 6/5 und dann entlang einer gedachten geraden Linie, den Wilhelm-Kempff-Weg und den Graben 45 querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 67 098 N: 57 62 370 am Nordufer des Grabens 45, von dort ca. 28 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang dem Graben 45 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 67 125 N: 57 62 365 am nordnordwestlichen Abzweig eines Fußweges, von dort ca. 127 m in nordnordwestlicher Richtung entlang diesem Weg bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 67 108 N: 57 62 491 auf der südlichen Grenze des Flurstücks 1, von dort ca. 52 m in ostnordöstlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze der Flur 38 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 67 159 N: 57 62 499, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III A in der Flur 39 ca. 94 m in nördlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, das Flurstück 586 querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 67 158 N: 57 64 587 auf der südlichen Grenze des Wege-Flurstücks 338/4 der Flur 39, von dort ca. 70 m in ostnordöstlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 338/4 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 67 229 N: 57 62 493, von dort ca. 66 m in nördlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, das Flurstück 350 querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 67 234 N: 57 62 658, von dort ca. 55 m in östlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 350 bis zu dessen nordöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 39 m in nordöstlicher Richtung entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 275/1 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt an der Straße „Weinberge“, von dort ca. 8 m in nordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Straße „Weinberge“ querend, bis zur Mündung der Turmstraße in die Straße „Weinberge“ (südwestlicher Eckpunkt des Flurstücks 199/3 der Flur 39), dem Ausgangspunkt der Beschreibung der äußeren Grenze der Zone III A.
5. Weitere Schutzzone (Zone III B)
Die Beschreibung der Grenze der Zone III B erfolgt im Uhr-zeigersinn und beginnt an einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 67 028 N: 57 60 086 an einem unbefestigten Weg einer ehemaligen WGT-Liegenschaft im südlichen Teil der Flur 32 der Gemarkung Jüterbog.
Beginnend an einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 67 028 N: 57 60 086 an einem unbefestigten Weg einer ehemaligen WGT-Liegenschaft verläuft die Grenze der Zone III B ca. 550 m in südwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Flur 51 der Gemarkung Jüterbog querend, bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 257, von dort ca. 92 m in westlicher, dann ca. 192 m in südsüdwestlicher und dann ca. 200 m in westlicher Richtung entlang der Grenze der Flur 51 der Gemarkung Jüterbog, eine Waldfläche nördlich der Forstabteilung 638f querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 66 317 N: 57 59 540 am Waldrand, von dort verläuft die Grenze der Zone III B in der Flur 1 der Gemarkung Rohrbeck ca. 101 m in südwestlicher Richtung entlang dem Waldrand westlich der Forstabteilung 638f bis zum querenden Feldweg (Flurstück 256), von dort ca. 61 m in westlicher Richtung entlang dem Feldweg bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 66 205 N: 57 59 463, von dort ca. 130 m in südlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie und dann entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 463 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 66 146 N: 57 59 347 am Waldrand, von dort ca. 197 m in westnordwestlicher Richtung entlang dem Waldrand bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 462 an der Landesstraße 81 (L 81), von dort ca. 18 m in nordwestlicher Richtung entlang der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 462 und dann entlang einer gedachten geraden Linie, die L 81 querend, bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 280, von dort ca. 145 m in südwestlicher Richtung entlang der L 81 bis zum nördlichen Eckpunkt des Flurstücks 464, von dort ca. 23 m in nordwestlicher, dann ca. 61 m in südwestlicher und dann ca. 17 m in nordwestlicher Richtung entlang den Grenzen des Flurstücks 225/1 bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 225/2, von dort ca. 49 m in südwestlicher und dann ca. 23 m in nordwestlicher Richtung entlang den Grenzen des Flurstücks 272 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 27 m in südwestlicher und dann ca. 27 m in nordwestlicher Richtung entlang den Grenzen des Flurstücks 314 bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Lerchenweges (Flurstück 333), von dort ca. 10 m in südwestlicher und dann ca. 26 m in nordwestlicher Richtung entlang den Grenzen des Flurstücks 333 bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 316, von dort ca. 33 m in südsüdwestlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 316 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 39 m in nordwestlicher Richtung entlang der südwestlichen Grenze der Flurstücke 316 und 315 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 315 am Lerchenweg, von dort ca. 41 m in südlicher Richtung entlang dem Lerchenweg (Flurstück 333) bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 65 622 N: 57 59 170, von dort ca. 56 m in westlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie und dann entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 26 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 70 m in südsüdwestlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 294 bis zu dessen Eckpunkt an der Dennewitzer Straße (L 81), von dort ca. 1 723 m in westlicher Richtung entlang der L 81 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 72 der Flur 5 in der Gemarkung Dennewitz am Ortseingang von Dennewitz, von dort ca. 97 m in nordnordöstlicher und ca. 396 m in nordwestlicher Richtung entlang einem Feldweg bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 61/1 der Flur 5 in der Gemarkung Dennewitz, von dort ca. 71 m in nordnordöstlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 61/1 und dann entlang einer gedachten geraden Linie bis zum westlichen Eckpunkt des Flurstücks 62 an einem Feldweg, von dort ca. 117 m in südwestlicher Richtung entlang dem Feldweg (südliche Grenze des Wege-Flurstücks 54/3 der Flur 5 in der Gemarkung Dennewitz) bis zu dessen südlichstem Eckpunkt an einer Wegekreuzung, von dort ca. 1 255 m in nordnordöstlicher Richtung entlang der westlichen Grenze der Flur 5 in der Gemarkung Dennewitz, die Bahnstrecke Jüterbog – Leipzig querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 63 892 N: 57 60 841 südlich der Forstabteilung 628e1, von dort ca. 115 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang der südsüdwestlichen Grenze der Forstabteilung 628e1 bis zu deren südöstlichem Eckpunkt mit den Koordinaten O: 33 64 001 N: 57 60 806, von dort ca. 183 m in nordnordöstlicher Richtung entlang den westnordwestlichen Grenzen der Flurstücke 11 und 127 der Flur 5 in der Gemarkung Dennewitz bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 127 an einem Feldweg, von dort ca. 680 m in östlicher Richtung entlang dem Weg bis zum westlichsten Eckpunkt des Flurstücks 178/7 der Flur 34 in der Gemarkung Jüterbog, von dort ca. 182 m in südöstlicher Richtung entlang dem Weg bis zum südlichen Eckpunkt des Flurstücks 178/7 der Flur 34 in der Gemarkung Jüterbog an der Bahnlinie Berlin – Leipzig, von dort ca. 965 m in nordöstlicher Richtung entlang der Bahnstrecke Berlin – Leipzig (nordwestliche Grenze des Flurstücks 178/11 der Flur 34 in der Gemarkung Jüterbog) bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 65 527 N: 57 61 683 an der Bahnunterführung, von dort ca. 72 m in südöstlicher Richtung entlang der Bahnunterführung bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 65 577 N: 57 61 631 südöstlich der Bahnunterführung, von dort verläuft die Grenze der Zone III B entlang der Grenze der Zone III A ca. 2 263 m in südwestlicher, südöstlicher und nordöstlicher Richtung entlang der äußeren Grenze der Zone III A bis zum nördlichen Eckpunkt des Flurstücks 415 der Flur 32 der Gemarkung Jüterbog am Schnittpunkt des ehemaligen Bahngleises mit der Dennewitzer Straße (L 81), von dort ca. 20 m in nordöstlicher Richtung entlang der Dennewitzer Straße bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 66 691 N: 57 60 409, von dort ca. 450 m in südöstlicher Richtung entlang einem unbefestigten Weg einer ehemaligen WGT-Liegenschaft im südlichen Teil der Flur 32 der Gemarkung Jüterbog bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 67 028 N: 57 60 086, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der Grenze der Zone III B.