Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung der Regelsätze in der Sozialhilfe für den gesamten Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts außerhalb von Einrichtungen ab 1. Juli 2009

VO-ID212403

§ 2

Diese

Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die

Verordnung zur Festsetzung der Regelsätze in der Sozialhilfe für den gesamten

Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts außerhalb von Einrichtungen ab 1. Juli

2008 vom 19. Juni 2008 (GVBl. II S. 230) außer Kraft.

Potsdam, den

24. Juni 2009

Die Ministerin für

Arbeit,

Soziales,

Gesundheit und Familie

Dagmar Ziegler

§ 1