Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung der Regelsätze in der Sozialhilfe für den gesamten Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts außerhalb von Einrichtungen ab 1. Juli 2009
VO-ID212403§ 2
Diese
Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Verordnung zur Festsetzung der Regelsätze in der Sozialhilfe für den gesamten
Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts außerhalb von Einrichtungen ab 1. Juli
2008 vom 19. Juni 2008 (GVBl. II S. 230) außer Kraft.
Potsdam, den
24. Juni 2009
Die Ministerin für
Arbeit,
Soziales,
Gesundheit und Familie
Dagmar Ziegler