Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Jänschwalde
VO-ID212412§ 1
Der in der Anlage zu dieser Verordnung veröffentlichte
Braunkohlenplan Tagebau Jänschwalde wird hiermit erlassen. Die Anlage ist
Bestandteil dieser Verordnung.