Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Jänschwalde

VO-ID212412

§ 1

Der in der Anlage zu dieser Verordnung veröffentlichte

Braunkohlenplan Tagebau Jänschwalde wird hiermit erlassen. Die Anlage ist

Bestandteil dieser Verordnung.

§ 2