Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Kersdorfer See“
VO-ID212418§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2
näher bezeichnete Fläche im Landkreis Oder-Spree wird als Naturschutzgebiet
festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Kersdorfer See“.