Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Kummersdorfer Heide/Breiter Steinbusch“
VO-ID212422§ 2 Schutzgegenstand
(1) Das
Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 1 002 Hektar. Es umfasst zwei
Teilflächen in folgenden Fluren:
Gemeinde/Stadt:
Gemarkung:
Flur:
Am Mellensee
Kummersdorf-Gut
3 bis 5;
Am Mellensee
Sperenberg
6, 7;
Stadt Trebbin
Wiesenhagen
3;
Nuthe-Urstromtal
Schöneweide
10, 12 bis 14.
Eine
Kartenskizze zur Orientierung über die Lage des Naturschutzgebietes ist dieser
Verordnung als Anlage 1 beigefügt. Darüber hinaus ist dieser Verordnung zur
Orientierung über die betroffenen Grundstücke eine Flurstücksliste als Anlage 2
beigefügt.
(2) Die Grenze
des Naturschutzgebietes ist in den in Anlage 3 dieser Verordnung aufgeführten
Karten mit ununterbrochener roter Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der
innere Rand dieser Linie. Die in Anlage 3 Nummer 1 aufgeführten drei
topografischen Karten im Maßstab 1 : 10 000 ermöglichen die Verortung im
Gelände. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in den in Anlage 3
Nummer 2 mit den Blattnummern 1 bis 10 aufgeführten Liegenschaftskarten.
(3) Innerhalb
des Naturschutzgebietes wird eine Zone 1 mit Beschränkungen der
landwirtschaftlichen Nutzung festgesetzt. Die Zone 1 umfasst rund 77 Hektar und
liegt in folgenden Fluren:
Gemeinde:
Gemarkung:
Flur:
Nuthe-Urstromtal
Schöneweide
12;
Am Mellensee
Sperenberg
6, 7.
Die Grenze der
Zone 1 ist in der in Absatz 1 genannten Kartenskizze, in den in Anlage 3 Nummer
1 genannten topografischen Karten mit den Blattnummern 1 und 3 und in den in
Anlage 3 Nummer 2 mit den Blattnummern 2, 4 und 7 bis 10 aufgeführten
Liegenschaftskarten mit ununterbrochener roter Linie eingezeichnet. Als Grenze
gilt der innere Rand dieser Linie. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die
Einzeichnung in den Liegenschaftskarten.
(4) Die
Verordnung mit Karten und Flurstücksliste kann beim Ministerium für Ländliche
Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, oberste
Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie beim Landkreis Teltow-Fläming, untere
Naturschutzbehörde, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen
werden.