Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Melzower Buchennaturwald“

VO-ID212513

§ 1 Erklärung zum Schutzwald

Die in § 2 näher

bezeichneten Waldflächen mit überwiegend besonderer Schutzfunktion als Naturwald

werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald trägt die Bezeichnung „Melzower

Buchennaturwald“ und wird in das Register der geschützten Waldgebiete

aufgenommen.

§ 2