Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Melzower Buchennaturwald“
VO-ID212513§ 1 Erklärung zum Schutzwald
Die in § 2 näher
bezeichneten Waldflächen mit überwiegend besonderer Schutzfunktion als Naturwald
werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald trägt die Bezeichnung „Melzower
Buchennaturwald“ und wird in das Register der geschützten Waldgebiete
aufgenommen.