Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Putlitzer Stadtheide“

VO-ID212523

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete

Fläche im Landkreis Prignitz wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das

Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Putlitzer Stadtheide“.

§ 2