Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Oderinsel Küstrin-Kietz“
VO-ID212528§ 6 Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen
Folgende Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
im gesamten natürlichen Überschwemmungsbereich soll die Flussauendynamik erhalten und durch geeignete Maßnahmen gefördert werden. Verwallte Flächen sollen wieder in das Überschwemmungsgebiet eingegliedert werden;
die Müll- und Schuttverfüllungen in den temporären Kleingewässern auf dem nördlich gelegenen Inselteil sollen beräumt werden;
die natürlichen Verjüngungsstandorte der Schwarzpappel sollen, falls erforderlich, vorübergehend durch Einzäunungen vor Verbiss geschützt werden;
für die Auwaldflächen werden niedrige Schalenwildbestände angestrebt;
die Beweidung des Grünlands soll mit landschaftsangepassten Rassen erfolgen;
die Habitatbedingungen des Fledermauswinterquartiers in der Lünette B (ehemalige Außenfestungsanlage Küstrin östlich des Vorfluters) sollen optimiert werden;
gebietsfremde Gehölze im Bereich der Lünette B sollen entnommen werden;
für die Besucherlenkung und zur Förderung des Naturerlebens soll eine Beobachtungsplattform auf der erhöhten Fläche nordwestlich des Oderaltarms errichtet sowie ein Naturlehrpfadkonzept entlang des Kronmühlendamms bis zur Lünette B und vom Wehr im Vorflutkanal bis nördlich der Mündung des Oderaltarms eingerichtet werden.