Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Saugberge“
VO-ID212529§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete
Fläche im Landkreis Prignitz wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das
Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Saugberge“.