Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Bergsoll“

VO-ID212548

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Folgende Pflege- und

Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

durch eine am Schutzzweck orientierte

Wasserrückhaltung soll die Wasserversorgung des zentralen Gewässers und der

umliegenden Großseggenriede und Röhrichte verbessert werden;

zum Schutz der Waldränder soll ein

Schutzstreifen als Puffer zur Ackerfläche aus der Nutzung genommen werden.

§ 5 § 7