Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Bergsoll“
VO-ID212548§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und
Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
durch eine am Schutzzweck orientierte
Wasserrückhaltung soll die Wasserversorgung des zentralen Gewässers und der
umliegenden Großseggenriede und Röhrichte verbessert werden;
zum Schutz der Waldränder soll ein
Schutzstreifen als Puffer zur Ackerfläche aus der Nutzung genommen werden.