Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Jakobsdorfer Feuchtland“

VO-ID212549

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete

Fläche im Landkreis Prignitz wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das

Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Jakobsdorfer Feuchtland“.

§ 2