Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Jakobsdorfer Feuchtland“
VO-ID212549§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete
Fläche im Landkreis Prignitz wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das
Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Jakobsdorfer Feuchtland“.