Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Jakobsdorfer Feuchtland“
VO-ID212549§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und
Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
die Offenflächen im
zentralen, von Hecken umschlossenen Bereich der Zone 1a sollen durch einschürige
Mahd gepflegt werden;
Hecken und Baumreihen
sollen durch Nachpflanzungen und Lückenschließungen erhalten werden, wobei
heimische, standortgerechte Gehölze verwendet werden sollen;
im Bereich des
Kranich-Schlafplatzes in der Zone 1a soll die Wasserhaltung durch die Nutzung
vorhandener Regulierungseinrichtungen so durchgeführt werden, dass sich ab dem
1. November eines jeden Jahres bis zum 30. April des Folgejahres oberflächennahe
Grundwasserstände mit Blänkenbildung einstellen können;
naturferne Abschnitte
des Laasker Vorfluters sollen renaturiert werden, beispielsweise durch Förderung
der natürlichen Gewässerdynamik.