Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Geschäftsordnung der Landesregierung Brandenburg
VO-ID212558§ 22 Vertraulicher Charakter der Beratungen
Die Beratungen der Landesregierung sind vertraulich. Insbesondere sind Mitteilungen über Ausführungen einzelner Minister, über das Stimmenverhältnis und über den Inhalt der Sitzungsniederschrift ohne besondere Ermächtigung des Ministerpräsidenten unzulässig.