Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Naturwald Heidekrug“
VO-ID212639§ 1 Erklärung zum Schutzwald
Die in § 2 näher
bezeichneten Waldflächen mit überwiegend besonderer Schutzfunktion als Naturwald
werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald trägt die Bezeichnung „Naturwald
Heidekrug“ und wird in das Register der geschützten Waldgebiete aufgenommen.