Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Naturwald Heidekrug“
VO-ID212639§ 2 Schutzgegenstand
(1) Der
Schutzwald befindet sich im Landkreis Märkisch-Oderland und hat eine Größe von
rund 26 Hektar. Er umfasst folgende Flurstücke:
Gemeinde:
Gemarkung:
Flur:
Flurstück:
Prötzel
Prötzel
1
62, 63 und 65 (jeweils teilweise).
(2) Zur
Orientierung ist dieser Verordnung eine Kartenskizze über die Lage des
Schutzwaldes als Anlage beigefügt.
(3) Die
Grenze des Schutzwaldes ist in der „Topografischen Karte zur Verordnung über den
Schutzwald ‚Naturwald Heidekrug‘“,
Maßstab 1 : 10 000 und in der „Liegenschaftskarte zur Verordnung über den
Schutzwald ‚Naturwald Heidekrug‘“,
Maßstab 1 : 7 000 mit ununterbrochener Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der
innere Rand dieser Linie. Maßgeblich ist die Einzeichnung in der
Liegenschaftskarte. Die Karten sind mit dem Dienstsiegel des Ministeriums für
Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, Siegelnummer 26,
versehen und vom Siegelverwahrer am 17. Februar 2012 unterschrieben worden.
(4) Die
Verordnung mit Karten kann beim Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
in Potsdam, oberste Forstbehörde, sowie beim Landesbetrieb Forst Brandenburg in
Potsdam, untere Forstbehörde, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos
eingesehen werden.