Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Ziltendorfer Düne“
VO-ID212676§ 5 Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen
Folgende Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen werden als
Zielvorgabe benannt:
die in den lichten Kiefernwäldern vorkommenden geschützten Trockenbiotope sollen durch Entnahme nicht lebensraumtypischer sowie bedrängender Gehölze freigestellt und in ihrer Entwicklung gefördert werden;
die Kiefernbestände sollen unter Rücksichtnahme auf die im Unterstand vorkommenden Trockenbiotope
regelmäßig durchforstet werden, um langfristig eine lichtdurchlässige Schirmstellung zu erreichen, die für die Entwicklung der Trockenbiotope erforderlich ist;
der weiteren Ausbreitung der Robinie soll durch geeignete Maßnahmen entgegengewirkt
werden, um ein Verdrängen der lebensraumtypischen Baum- und Straucharten sowie vorkommender seltener Pflanzen der Magerrasen zu verhindern;
ankommende Naturverjüngung von Baumarten der potenziell natürlichen Vegetation
soll erhalten, gepflegt und entwickelt werden.