Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Ziltendorfer Düne“

VO-ID212676

§ 5 Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen

Folgende Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen werden als

Zielvorgabe benannt:

die in den lichten Kiefernwäldern vorkommenden geschützten Trockenbiotope sollen durch Entnahme nicht lebensraumtypischer sowie bedrängender Gehölze freigestellt und in ihrer Entwicklung gefördert werden;

die Kiefernbestände sollen unter Rücksichtnahme auf die im Unterstand vorkommenden Trockenbiotope

regelmäßig durchforstet werden, um langfristig eine lichtdurchlässige Schirmstellung zu erreichen, die für die Entwicklung der Trockenbiotope erforderlich ist;

der weiteren Ausbreitung der Robinie soll durch geeignete Maßnahmen entgegengewirkt

werden, um ein Verdrängen der lebensraumtypischen Baum- und Straucharten sowie vorkommender seltener Pflanzen der Magerrasen zu verhindern;

ankommende Naturverjüngung von Baumarten der potenziell natürlichen Vegetation

soll erhalten, gepflegt und entwickelt werden.

§ 4 § 6