Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Stärtchen“

VO-ID212690

§ 1 Erklärung zum Schutzwald

Die in § 2 näher

bezeichneten Waldflächen mit teilweise besonderer Schutzfunktion als Naturwald

werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald trägt die Bezeichnung „Stärtchen“

und wird in das Register der geschützten Waldgebiete aufgenommen.

§ 2