Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Stärtchen“
VO-ID212690§ 1 Erklärung zum Schutzwald
Die in § 2 näher
bezeichneten Waldflächen mit teilweise besonderer Schutzfunktion als Naturwald
werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald trägt die Bezeichnung „Stärtchen“
und wird in das Register der geschützten Waldgebiete aufgenommen.