Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Stärtchen“
VO-ID212690§ 2 Schutzgegenstand
(1) Das
geschützte Waldgebiet befindet sich im Landkreis Teltow-Fläming und hat eine
Größe von rund 51 Hektar. Es umfasst folgende Flurstücke:
Gemeinde:
Gemarkung:
Flur:
Flurstück:
Nuthe-Urstromtal
Holbeck
3
12 (anteilig), 16 (anteilig).
Die Waldfläche mit besonderer Schutzfunktion als Naturwald besteht aus einem Stieleichen-Hainbuchen-Naturwald
und hat eine Größe von rund 35 Hektar. Sie umfasst folgende Flurstücke:
Gemeinde:
Gemarkung:
Flur:
Flurstück:
Nuthe-Urstromtal
Holbeck
3
16 (anteilig).
(2) Zur
Orientierung ist dieser Verordnung eine Kartenskizze über die Lage des
Schutzwaldes und des Naturwaldes als Anlage beigefügt.
(3) Die
Grenze des Schutzwaldes ist in der „Topografischen Karte zur Verordnung über den
Schutzwald ,Stärtchen‘“, Maßstab
1 : 15 000 und in der „Liegenschaftskarte zur Verordnung über den Schutzwald ‚Stärtchen‘“,
Maßstab 1 : 10 000 mit ununterbrochener Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der
innere Rand dieser Linie. Maßgeblich ist die Einzeichnung in der
Liegenschaftskarte. Die Karten sind mit dem Dienstsiegel des Ministeriums für
Infrastruktur und Landwirtschaft, Siegelnummer 26, versehen und vom
Siegelverwahrer am 31. August 2012 unterschrieben worden.
(4) Die
Verordnung mit Karten kann beim Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
in Potsdam, oberste Forstbehörde, sowie beim Landesbetrieb Forst Brandenburg in
Potsdam, untere Forstbehörde, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos
eingesehen werden.