Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Krayner Teiche/Lutzketal“
VO-ID212721§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Spree-Neiße wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Krayner Teiche/Lutzketal“.