Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Krayner Teiche/Lutzketal“
VO-ID212721§ 2 Schutzgegenstand
(1) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 545 Hektar. Es umfasst Flächen in folgenden Fluren:
Gemeinde:
Gemarkung:
Flur:
Schenkendöbern
Grano
1, 3;
Schenkendöbern
Krayne
1, 2;
Schenkendöbern
Lübbinchen
1, 2;
Schenkendöbern
Groß Drewitz
1, 6, 7;
Schenkendöbern
Schenkendöbern
1, 2.
Eine Kartenskizze zur Orientierung über die Lage des Naturschutzgebietes ist dieser Verordnung als Anlage 1 beigefügt.
(2) Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in den in Anlage 2 dieser Verordnung aufgeführten Karten mit ununterbrochener roter Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Die in Anlage 2 Nummer 1 aufgeführten topografischen Karten im Maßstab 1 : 10 000 mit den Blattnummern 01 bis 03 ermöglichen die Verortung im Gelände. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in den in Anlage 2 Nummer 2 mit den Blattnummern 01 bis 14 aufgeführten Liegenschaftskarten. Darüber hinaus ist dieser Verordnung zur Orientierung über die betroffenen Grundstücke eine Flurstücksliste als Anlage 3 beigefügt.
(3) Innerhalb des Naturschutzgebietes wird gemäß § 22 Absatz 1 Satz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes eine Zone 1 festgesetzt, in der keine forstwirtschaftliche Nutzung erfolgt. Die Zone 1 umfasst rund 3 Hektar und liegt in der Gemarkung Grano, Flur 1.
(4) Innerhalb des Naturschutzgebietes wird außerdem eine Zone 2 mit einer Größe von rund 13 Hektar mit forstlichen Nutzungsbeschränkungen festgesetzt. Diese Zone liegt in der Gemarkung Grano, Flur 1 und 3.
(5) Die Grenzen der Zonen 1 und 2 sind in der in Anlage 2 Nummer 1 genannten topografische Karte mit der Blattnummer 03 sowie in den in Anlage 2 Nummer 2 genannten Liegenschaftskarten mit den Blattnummern 05, 06, 09 und 10 mit ununterbrochener roter Linie eingezeichnet. Als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in den Liegenschaftskarten.
(6) Die Verordnung mit Karten kann bei dem für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Ministerium des Landes Brandenburg (oberste Naturschutzbehörde) in Potsdam sowie bei dem Landkreis Spree-Neiße (untere Naturschutzbehörde) von jeder Person während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.