Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Elsterniederung und westliche Oberlausitzer Heide zwischen Senftenberg und Ortrand“
VO-LSGELSTERNIEDERUNG§ 2 Schutzgegenstand
(1) Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von rund 24 716 Hektar. Es umfasst Flächen in folgenden Fluren:
Landkreis
Gemeinde
Gemarkung
Flur
Elbe-Elster
Schraden
Schraden
7;
Oberspreewald-Lausitz
Frauendorf
Frauendorf
1 bis 13;
Guteborn
Guteborn
1 bis 14;
Großkmehlen
Frauwalde
1 bis 6;
Großkmehlen
1 bis 5;
Kleinkmehlen
1, 2;
Grünewald
Grünewald
1 bis 4;
Hermsdorf
Hermsdorf
1 bis 13;
Jannowitz
1 bis 6;
Hohenbocka
Hohenbocka
1 bis 8;
Kroppen
Kroppen
1 bis 13;
Lauchhammer
Lauchhammer
9 bis 11, 19 bis 21;
Lindenau
Lindenau
1 bis 7;
Ortrand
Burkersdorf
1 bis 4;
Ortrand
1 bis 3;
Ruhland
Arnsdorf
1 bis 6;
Ruhland
1 bis 14;
Schwarzbach
Biehlen
1 bis 3;
Schwarzbach
1 bis 7;
Schwarzheide
Schwarzheide
1, 4, 5, 8;
Senftenberg
Brieske
1, 2, 4;
Großkoschen
1 bis 4;
Hosena
1 bis 8;
Niemtsch
1, 3;
Peickwitz
1 bis 9;
Senftenberg
23;
Tettau
Tettau
1 bis 4.
Eine Übersichtskarte zur Orientierung über die Lage des Landschaftsschutzgebietes ist im Maßstab
1 : 75 000 dieser Verordnung als Anlage 1 beigefügt.
(2) Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes ist in den in Anlage 2 dieser Verordnung aufgeführten Karten mit ununterbrochener roter Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Die in Anlage 2 Nummer 1 aufgeführten topografischen Karten im Maßstab 1 : 10 000 mit den Blattnummern 1 bis 17 ermöglichen die Verortung im Gelände. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in den in Anlage 2 Nummer 2 mit den Blattnummern 1 bis 185 aufgeführten Liegenschaftskarten, von denen die Blattnummern 2, 39, 164 und 165 in jeweils 4 Teilkarten und die Blattnummer 3 in 2 Teilkarten unterteilt sind.
(3) Die Verordnung mit Karten kann bei dem für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Ministerium des Landes Brandenburg in Potsdam sowie bei den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster von jeder Person während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.