Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Elsterniederung und westliche Oberlausitzer Heide zwischen Senftenberg und Ortrand“
VO-LSGELSTERNIEDERUNG§ 3 Schutzzweck
Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes als charakteristischer Ausschnitt der Landschaft des Lausitzer Urstromtales südlich der Schwarzen Elster ist
die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere
der Böden durch Sicherung und Förderung ihrer Filter-, Speicher- und Austauscheigenschaften und den Schutz des Bodens vor Überbauung, Abbau, Verdichtung und Erosion,
des Wasserhaushaltes in Bezug auf Wasserführung, Gewässerdynamik und Gewässerqualität sowie durch Sicherung und Wiederherstellung einer weitgehend ungestörten Grundwasserneubildung,
des Regionalklimas insbesondere durch Sicherung der Wälder und Niederungen in ihrer Funktion für die Frischluftneubildung und die Reinhaltung der Luft,
der großräumig ungestörten und weitgehend unzerschnittenen Waldgebiete mit naturnahen Wäldern im Wechsel mit Offenlandbereichen,
des überregionalen Biotopverbundes der Gewässersysteme von Schwarzer Elster, Pulsnitz und Ruhlander Schwarzwasser,
als Schutz und Puffer für die im Gebiet liegenden Naturschutz- und Natura 2000-Gebiete sowie deren Vernetzung;
die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensstätten und Lebensräumen wild lebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere
von naturnahen, strukturreichen Wäldern wie beispielsweise Eichen- und Fichtenwälder bodensaurer Standorte, Eichen-Hainbuchenwälder sowie der Moor- und Bruchwälder,
von Seen, Fließgewässern und Teichgebieten mit ihren Uferbereichen und Verlandungszonen sowie von Mooren, Auengrünland, Frisch- und Feuchtwiesen sowie feuchten Heiden und trockenen Sandheiden,
der nährstoffarmen Böden, Abbruchkanten und Steilhänge sowie Abbaugewässer unterschiedlicher Trophiestufen der Bergbaufolgelandschaft;
die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit einer eiszeitlich und kulturhistorisch geprägten Landschaft, die insbesondere geprägt ist durch
Fließgewässerauen, Moore, anmutig strukturierte, extensiv genutzte Grünland- und Ackerflächen und weitläufige zusammenhängende Waldgebiete auf Talsanden und Niederterrassen sowie markante Höhenzüge der End- und Stauchmoränen und zum Teil hervortretende Erhebungen von Grauwacken-Gesteinsbildungen,
die nach dem Bergbau herausgebildeten Seen und das charakteristische Relief mit seinen Biotopstrukturen in ihren jeweiligen Entwicklungsstadien,
vielfältige Landschaftselemente der Kulturlandschaft wie Alleen, Baumreihen, Feldgehölze, Parkanlagen, Teichgebiete, Abgrabungsgewässer und Obstwiesen;
die Erhaltung des Gebiets wegen seiner besonderen Bedeutung für eine naturnahe Erholung im Einzugsbereich der Städte Lauchhammer, Schwarzheide und Senftenberg, insbesondere für eine der Landschaft und Naturausstattung angepasste touristische Erschließung vor allem im Bereich der Gewässer und der Wälder.