Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Elsterniederung und westliche Oberlausitzer Heide zwischen Senftenberg und Ortrand“
VO-LSGELSTERNIEDERUNG§ 6 Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen
Es werden folgende Maßnahmen als Zielvorgabe für die Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung des Gebietes benannt:
Kiefernforste sollen in standortangepasste und strukturreiche Mischwaldbestände mit gestuften Waldrändern umgewandelt werden. Dabei soll ein Verbundsystem naturnaher Wälder entwickelt werden;
durch Maßnahmen zur Initialisierung oder Unterstützung der natürlichen Eigenentwicklung soll die Dynamik und die Struktur naturferner Gewässerabschnitte und die Lebensräume für Fischotter, Biber, Schilf- und Wiesenbrüter sowie andere Arten der Flussauen verbessert werden;
Rad-, Wander- und Reitwege sollen so entwickelt werden, dass seltene, gefährdete oder störungsempfindliche Arten und ihre Lebensräume nicht beeinträchtigt werden;
kleinräumige, trockene Heideflächen, insbesondere an Schneisen sowie an inneren und äußeren Waldsäumen sollen erhalten und gefördert werden;
zur Erhaltung und Entwicklung des Biotopverbundes in der Offenlandschaft sollen charakteristische Landschaftselemente wie Alleen, Baumreihen, Obstgehölze, Hecken, Feldholzinseln und blütenreiche Säume durch Pflege und Nachpflanzung erhalten und durch Neuanlage ergänzt werden;
Freileitungen sollen vor Anflug durch Vögel gesichert oder zur Aufwertung des Landschaftsbildes durch Erdverlegung ersetzt werden;
die Strukturvielfalt und Naturnähe der Teichgebiete, insbesondere als Lebensraum von Amphibien, soll durch eine extensive fischereiliche Bewirtschaftung erhalten und entwickelt werden.