Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Gewährung der Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen des Landes Brandenburg

VO-MDF_2015

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Einzelnorm

Potsdam, den 17. April 2015

Der Minister der Finanzen

Christian Görke

§ 1