Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung als Naturpark „Märkische Schweiz“

VO-NATPMSCHWEIZV

§ 1 Festsetzung

In dem in § 2 näher bezeichneten Umfang werden im Landkreis Märkisch-Oderland im Bereich der Märkischen Schweiz Naturschutzgebiete von zentraler Bedeutung und ein Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung als Naturpark „Märkische Schweiz“ festgesetzt.

§ 2