Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung „Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin“
VO-NATSGSCHORFHV§ 9 Einvernehmen
Das Einvernehmen mit der Verwaltung des Biosphärenreservates ist herzustellen bei Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen, Wege, Deiche und Gewässer.