Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Naturentwicklungsgebiet Elsbruch“

VO-NEGELSBRUCH_2015

§ 1 Erklärung zum Schutzwald

Die in § 2 näher bezeichneten Waldflächen werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald trägt die Bezeichnung „Naturentwicklungsgebiet Elsbruch“ und wird in das Register der geschützten Waldgebiete aufgenommen.

Einzelnorm

§ 2