Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Naturentwicklungsgebiet Elsbruch“
VO-NEGELSBRUCH_2015§ 1 Erklärung zum Schutzwald
Die in § 2 näher bezeichneten Waldflächen werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald trägt die Bezeichnung „Naturentwicklungsgebiet Elsbruch“ und wird in das Register der geschützten Waldgebiete aufgenommen.
Einzelnorm