Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Alteno-Radden“
VO-NSGALTENORADDEN§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen im Landkreis Dahme-Spreewald und im Landkreis Oberspreewald-Lausitz werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Alteno-Radden“.