Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Alteno-Radden“

VO-NSGALTENORADDEN

§ 2 Schutzgegenstand

(1) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 34 Hektar. Es liegt zwischen den Orten Alteno und Groß Radden. Es umfasst folgende Flächen:

Landkreis: Oberspreewald-Lausitz; Gemeinde: Klein Radden

Gemarkung: Flur: Flurstücke:

Klein Radden

2

72 anteilig, 75 anteilig, 76/1, 76/2 anteilig, 76/4 anteilig, 77, 78, 79, 80 anteilig, 83 anteilig, 90 anteilig;

Landkreis: Dahme-Spreewald; Gemeinde: Duben

Gemarkung: Flur: Flurstücke:

Alteno

3

111 anteilig, 110 anteilig.

Eine Kartenskizze ist dieser Verordnung zur Orientierung als Anlage beigefügt.

(2) Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in einer Karte im Maßstab 1 : 10 000 und in Flurkarten mit ununterbrochener Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Maßgeblich ist die Einzeichnung in den Flurkarten.

(3) Die Verordnung mit Karten kann beim Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie bei den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz und Dahme-Spreewald, untere Naturschutzbehörden, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.

§ 1 § 3