Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Biesenthaler Becken“

VO-NSGBIESENTHALERBECKEN_2015

§ 3 Schutzzweck

Schutzzweck des Naturschutzgebietes als eiszeitlich entstandener Gletscherzungenbeckenkomplex mit seiner reichhaltigen geologischen, floristischen und faunistischen Naturausstattung ist:

die Erhaltung, naturnahe Wiederherstellung und Entwicklung

als Lebensraum wild wachsender Pflanzengesellschaften, insbesondere der Erlenbruchwälder, Erlen-Eschen-Wälder, Buchen-Eichenwälder und Buchenwälder auf bodensauren Standorten, Groß- und Kleinseggenriede, Hochstaudenfluren feuchter bis nasser Standorte, Kohldistel- und Glatthaferwiesen, Sand- und Halbtrockenrasen,

als Lebensraum standortspezialisierter, störungsempfindlicher und von nach § 20 a Abs. 1 Nr. 7 und Nr. 8 des Bundesnaturschutzgesetzes besonders und streng geschützten Tierarten;

die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Biesenthaler Becken“ (§ 7 Absatz 1 Nummer 6 des Bundesnaturschutzgesetzes) mit seinen Vorkommen von

Natürlichen eutrophen Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions, Flüssen der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion, Übergangs- und Schwingrasenmooren, Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) und Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) als natürlichen Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne von § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Bundesnaturschutzgesetzes,

Moorwäldern und Auen-Wäldern mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) als prioritären natürlichen Lebensraumtypen im Sinne von § 7 Absatz 1 Nummer 5 des Bundesnaturschutzgesetzes,

Biber (Castor fiber), Fischotter (Lutra lutra), Steinbeißer (Cobitis taenia), Bitterling (Rhodeus amarus) und Großem Feuerfalter (Lycaena dispar) als Arten von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 10 des Bundesnaturschutzgesetzes, einschließlich ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Wanderung und Überwinterung wichtigen Lebensräume;

die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als wesentlicher Bestandteil des überregionalen Biotopverbunds im Einzugsbereich der Finow;

der Schutz der strukturellen Vielfalt, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Landschaftbildes, das gekennzeichnet ist von offenen Grünlandflächen mit eingestreuten Gehölzbeständen und deren Wechsel mit naturnahen Wäldern sowie von Wirtschaftswäldern mit relativ geringem Nutzungsdruck auf unterschiedlich stark bewegtem Relief;

der Schutz aus wissenschaftlichen Gründen zur geologischen und ökosystemaren Erforschung des im Land Brandenburg einmaligen Gletscherzungenbeckens als geologisches Zeugnis eiszeitlicher Landschaftsentwicklung und zur Erhaltung der vegetationsgeschichtlichen Dokumentationsfunktion des aktiv wachsenden Moorkörpers.

§ 2 § 4