Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Buckowseerinne“
VO-NSGBUCKOWSEERINNE§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
der Rückbau von Entwässerungssystemen und Drainagen auf der Grundlage entsprechender wasserwirtschaftlicher Gutachten wird langfristig angestrebt;
Niedermoorstandorte sollen nach Möglichkeit vernässt und aus der Nutzung genommen werden;
eine naturnahe Waldentwicklung soll gefördert werden. Bei Neubegründung von Laub- und Laubmischwaldbeständen soll die Naturverjüngung bevorzugt werden;
der Altholzanteil soll durch Verlängerung der zum In-Kraft-Treten der Verordnung üblichen Umtriebszeit erhöht werden.