Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Buckowseerinne“

VO-NSGBUCKOWSEERINNE

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

der Rückbau von Entwässerungssystemen und Drainagen auf der Grundlage entsprechender wasserwirtschaftlicher Gutachten wird langfristig angestrebt;

Niedermoorstandorte sollen nach Möglichkeit vernässt und aus der Nutzung genommen werden;

eine naturnahe Waldentwicklung soll gefördert werden. Bei Neubegründung von Laub- und Laubmischwaldbeständen soll die Naturverjüngung bevorzugt werden;

der Altholzanteil soll durch Verlängerung der zum In-Kraft-Treten der Verordnung üblichen Umtriebszeit erhöht werden.

§ 5 § 7