Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Calpenzmoor“
VO-NSGCALPENZMOOR§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 dieser Verordnung näher bezeichnete Fläche im Landkreis Spree-Neiße wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Calpenzmoor“.