Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Dammühlenfließniederung“

VO-NSGDAMMUEHLENFLIESSNI

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

(1) Für das Naturschutzgebiet werden die folgenden Entwicklungsmaßnahmen festgelegt:

Beseitigung rechtswidrig angelegter Stege;

Wiederaufnahme der Wiesennutzung auf aufgelassenen Grünlandflächen;

Renaturierung sowie Erhaltung der hohen Wasserqualität des Wuggelmühlenfließes durch Verhinderung von Stoffeinträgen aus den umgebenden Flächen.

§ 5 § 7