Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Drehnaer Weinberg und Stiebsdorfer See“

VO-NSGDREHNASTIEBSDSEE

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Landkreisen Dahme-Spreewald und Elbe-Elster wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Drehnaer Weinberg und Stiebsdorfer See“.

§ 2