Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Espenluch und Stülper See“
VO-NSGESPENLUCHSTUELPSEE_2015§ 2 Schutzgegenstand
(1) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 74 Hektar. Es umfasst Flächen in folgenden Fluren:
Gemeinde: Gemarkung: Flur:
Nuthe-Urstromtal
Stülpe
1, 2.
Zur Orientierung sind dieser Verordnung eine Kartenskizze über die Lage des Naturschutzgebietes als Anlage 1 und eine Flurstücksliste als Anlage 2 beigefügt.
(2) Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in der „Topografischen Luftbildkarte zur Verordnung über das NSG, Espenluch und Stülper See ‘“, Maßstab 1 : 10 000 mit ununterbrochener weißer Linie und in der „Flurkarte zur Verordnung über das NSG ‚Espenluch und Stülper See‘“ (Blatt 1 bis 2) mit ununterbrochener roter Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Maßgeblich ist die Einzeichnung in den Flurkarten. Die Karten sind mit dem Dienstsiegel des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (Siegelnummer 53) versehen und vom Siegelverwahrer am 19. Mai 2004 unterschrieben worden.
(3) Die Verordnung mit Karten kann beim Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie beim Landkreis Teltow-Fläming, untere Naturschutzbehörde, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.