Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Görlsdorfer Wald“
VO-NSGGOERLSDORFERWALD_2015§ 2 Schutzgegenstand
(1) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 194 Hektar. Es umfasst Flächen in folgenden Fluren der Gemarkungen:
Gemeinde Gemarkung Flur
Heideblick
Beesdau
Flur 1;
Görlsdorf
Görlsdorf
Flur 4;
Görlsdorf
Wanninchen
Flur 1.
Eine Kartenskizze ist dieser Verordnung zur Orientierung als Anlage beigefügt.
(2) Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in einer topografischen Karte im Maßstab 1 : 10 000 und in Flurkarten mit ununterbrochener Linie eingetragen; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Zur Orientierung ist dieser Verordnung zusätzlich eine Flurstücksliste als Anlage beigefügt. Maßgeblich ist die Einzeichnung in den Flurkarten.
(3) Die Verordnung mit Karten kann beim Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie beim Landkreis Dahme-Spreewald, untere Naturschutzbehörde, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.