Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Gohrische Heide“
VO-NSGGOHRISCHEHEIDE§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Elbe-Elster ist als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Gohrische Heide“.