Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Gränert“
VO-NSGGRAENERT_2016§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in der Stadt Brandenburg an der Havel werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Gränert".