Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Gränert“

VO-NSGGRAENERT_2016

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in der Stadt Brandenburg an der Havel werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Gränert".

§ 2