Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hohenleipisch“

VO-NSGHOHENLEIPISCH

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Elbe-Elster wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Hohenleipisch“.

§ 2