Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hohenleipisch“

VO-NSGHOHENLEIPISCH

§ 7 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

es sollen Maßnahmen zur Förderung des Auerhuhnes im Rahmen eines Artenschutzkonzeptes umgesetzt werden;

Moorstandorte und Magerrasen sollen durch eine kleinflächige, mosaikartige Entbuschung gepflegt werden;

die ehemals militärisch genutzten Hallen sollen zum Teil als Sommerlebensräume für Fledermäuse erhalten und gegebenenfalls baulich gesichert werden;

die Hirschkäferpopulation soll außerhalb der Zone 1 durch Einbringung von „Hirschkäferwiegen“ und anderer geeigneter Maßnahmen stabilisiert werden;

im Randbereich der Zone 1 soll zur Veranschaulichung der Entwicklungsprozesse ein Naturerlebnispfad errichtet werden.

§ 6 § 8