Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hohenleipisch“
VO-NSGHOHENLEIPISCH§ 7 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
es sollen Maßnahmen zur Förderung des Auerhuhnes im Rahmen eines Artenschutzkonzeptes umgesetzt werden;
Moorstandorte und Magerrasen sollen durch eine kleinflächige, mosaikartige Entbuschung gepflegt werden;
die ehemals militärisch genutzten Hallen sollen zum Teil als Sommerlebensräume für Fledermäuse erhalten und gegebenenfalls baulich gesichert werden;
die Hirschkäferpopulation soll außerhalb der Zone 1 durch Einbringung von „Hirschkäferwiegen“ und anderer geeigneter Maßnahmen stabilisiert werden;
im Randbereich der Zone 1 soll zur Veranschaulichung der Entwicklungsprozesse ein Naturerlebnispfad errichtet werden.